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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

„Bundesregierung spart auf Kosten der Arbeitslosen“

Arbeitssenatorin Rosenkötter zur geplanten ‚Instrumentenreform’ des Bundes

30.05.2011

„Die Bundesregierung will weiter auf Kosten der Arbeitslosen sparen. Eine Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist das nicht, sondern eine Demontage“, so Senatorin Ingelore Rosenkötter zu dem jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines ‚Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt’.

„Über den Bundesrat werden wir gemeinsam mit anderen Ländern versuchen, dieses Gesetz zu ändern. Offensichtlich soll das Gesetz weiteren Flankenschutz für die von der Bundesregierung bereits beschlossenen Kürzungen bei der Eingliederung von Arbeitslosen bieten.“

Insgesamt plane die Bundesregierung in den kommenden Jahren fast eine Halbierung der Eingliederungsmittel allein für die überwiegend Langzeitarbeitslosen, die Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Es stehe zu befürchten, dass sich die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit, nicht so schnell reduzieren lasse, wie die Bundesregierung Kürzungen plane. Ingelore Rosenkötter: „Anstatt massiv zu kürzen, müssten jetzt mutige Schritte unternommen werden, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitslosen zu verbessern.“ Die Beendigung von Arbeitslosigkeit und Hartz IV-Abhängigkeit sei nur zu schaffen, wenn der anziehende Fachkräftebedarf auch durch die Beschäftigung noch arbeitsloser Menschen gedeckt werden könne, nur dann erhielten diese Menschen eine berufliche Perspektive.

Zwei besonders krasse Beispiele für die Kürzungspläne der Bundesregierung beträfen den Gründungszuschuss und die befristete Förderung von Beschäftigung. Menschen, die noch Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung hätten, würden zukünftig nur noch geringere Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Gründungszuschusses haben. Experten warnten davor, dass es zu massiven Einbrüchen bei den Existenzgründungen kommen werde.

Die Neuregelungen bei den Förderinstrumenten – die sog. Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) sowie die zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse - würden viele Angebote für Arbeitslose in Frage stellen. Bei den Arbeitsgelegenheiten sollen die Kosten zu ihrer Bereitstellung so weit abgesenkt werden, dass Maßnahmen mit Qualität und Perspektive kaum noch organisierbar erschienen. Treffen würde dies die besonders benachteiligten Arbeitslosen. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsangebote würden zwar entbürokratisiert, aber nur noch zu 75 Prozent finanziert. Das Budget, das für diese Maßnahmen verwendet werden dürfe, solle auf 5 Prozent der Eingliederungsmittel reduziert werden. Die Bundesregierung lege es ganz offensichtlich darauf an, dass es zu massiven Einbrüchen in der Förderung von Arbeitslosen komme, die nicht kurzfristig in Arbeit vermittelbar sind. Dies würde auch das Land Bremen treffen, das wie andere Regionen auch, noch keinen spürbaren Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit verzeichne. Arbeits- und Sozialsenatorin Rosenkötter: „Arbeitsmarkt- und sozialpolitisch ist das absolut kontraproduktiv!“