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Der Senator für Inneres und Sport

Senat stimmt Änderungen im Stiftungsrecht zu

Innensenator Ulrich Mäurer: "Bremen soll Stiftungshochburg bleiben"

22.03.2023

Der Senat hat in dieser Woche (Dienstag, 21. März 2023) der Neufassung des Bremischen Stiftungsgesetzes zugestimmt und der Bremischen Bürgerschaft zur Beratung zugeleitet, die den Entwurf schon in dieser Woche behandeln will. Die Anpassungen sind erforderlich, da der Bundesgesetzgeber das Stiftungszivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Jahr 2021 neu geregelt und damit eine Grundlage für die Vereinheitlichung der Landesstiftungsgesetze herbeigeführt hat. Bis dahin war das Stiftungsrecht auf Bundesebene im Bürgerlichen Gesetzbuch und auf Landesebene in Landesstiftungsgesetzen – je nach Bundesland durch unterschiedliche rechtliche Vorgaben – geregelt.

"Die Anpassungen sorgen für eine Entbürokratisierung, Flexibilität und für noch mehr Transparenz als bislang", betont Innensenator Ulrich Mäurer. Der Senator für Inneres ist als Stiftungsbehörde für die rechtliche Anerkennung aller rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts zuständig, die ihren Sitz in der Freien Hansestadt Bremen haben und übt nach Maßgabe des Landesstiftungsgesetzes die Aufsicht über diese aus.

Dank der Reform können sogenannte Ewigkeitsstiftungen beispielsweise leichter in Verbrauchsstiftungen umgewandelt werden oder sich mit anderen Stiftungen zusammenschließen. Zur Erklärung: Eine Verbrauchsstiftung ist eine Stiftung, die für eine bestimmte Zeit errichtet und deren Vermögen für die Zweckverfolgung verbraucht wird. Zudem wird es ab 2026 ein vom Bundesamt für Justiz zentral verwaltetes bundesweites Stiftungsregister geben. Des Weiteren geändert wurden die Regelungen betreffend Rechte und Pflichten der Organmitglieder, Regelungen zur Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie Regelungen zu Satzungsänderungen, Zulegung, Zusammenlegung und Beendigung der Stiftungen.

Diese Änderungen sind bedeutsam für die Freie Hansestadt Bremen, da Stiftungen eine lange und fest verankerte Tradition in Bremen haben. Mäurer: "In Bremen haben ein ausgeprägter Bürgersinn sowie das Verständnis und die Einsatzbereitschaft für die Allgemeinheit seit vielen Generationen einen hohen Stellenwert." Dies wird auch deutlich, wenn man die Stiftungslandschaft in Bremen betrachtet: Bremen liegt im Ländervergleich mit 50 Stiftungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf Platz 2 (Bundesverband Deutscher Stiftungen: Zahlen, Daten, Fakten 2021, S. 11) und gilt damit als Stiftungshochburg. Lediglich Hamburg hat mit 79 Stiftungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mehr.

Durch Einbringung ihrer Vermögenswerte in die Stiftungen unterstützen Stifterinnen und Stifter dauerhaft individuell festgelegte Zwecke. Dabei ist die Bandbreite der von den Stiftungen verfolgten Zwecke ausgesprochen groß und Ausdruck der gesellschaftlichen Vielfalt in der Freien Hansestadt Bremen. Die meisten Stiftungen in Bremen fördern allgemeine gesellschaftliche Zwecke wie etwa Jugendhilfe, Altenhilfe, Bildung, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft.

Aktuell gibt es in der Freien Hansestadt Bremen 347 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die weitaus meisten von ihnen sind als gemeinnützig anerkannt, Tendenz steigend. Allein in den letzten zehn Jahren, von 2013 bis 2022, wurden 65 neue Stiftungen in der Freien Hansestadt Bremen anerkannt.

Mehr zum Thema Stiftungen finden Sie unter www.inneres.bremen.de/inneres/buerger-und-staat/stiftungen-2121.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de