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Sonstige

Projektideen der Landestierschutzbeauftragten 2023/24

Pressemitteilung der Landestierschutzbeauftragten

14.03.2023

Die Landestierschutzbeauftragte Prof. Dr. Sibylle Wenzel hat auf der heutigen (14. März 2023) Deputationssitzung für Gesundheit und Verbraucherschutz den Projektplan für 2023/24 vorgestellt. Um den Tierschutzgedanken im Land Bremen zu stärken und dabei schon bei den Kleinsten anzusetzen, plant die Landestierschutzbeauftragte eine enge Zusammenarbeit mit Schulen und Fortbildungszentren. Außerdem stehen Projekte zum Schutz der Tauben und Wildtiere auf dem Plan, ebenso wie ein Sachkundenachweis für das Halten von Hunden. Darüber hinaus plant Wenzel noch in diesem Jahr eine Fortbildungsveranstaltung für Bremerinnen und Bremer zu wichtigen Themen im Tierschutz.

Um schon Kinder für den Tierschutz zu sensibilisieren strebt die Landestierschutzbeauftragte eine Zusammenarbeit mit der senatorischen Behörde für Kinder und Bildung an. "Mir ist es ein dringliches Anliegen, dass wir den Tierschutz und auch die Tierschutzethik schon bei den Jüngsten auf den Lehrplan bringen. Dafür könnten wir altersgerechte Unterrichtsmaterialien bereitstellen und sie den Lehrerinnen und Lehrern als Multiplikatoren an die Hand geben, oder eigene Aktionstage an den Schulen unterstützen", so Sibylle Wenzel. Hierbei soll es nicht nur darum gehen, was den Hund glücklich macht, sondern auch um ganz grundlegende Dinge wie: Warum essen wir mache Tiere und andere nicht, warum haben mache Tiere mehr Rechte als andere. Darüber hinaus plant die Landestierschutzbeauftragte einen Tierschutz(schul)preis zu implementieren, um privates Engagement in Sachen Tierschutz entsprechend zu würdigen. Dieser könnte im Wechsel mit Fortbildungsveranstaltungen ausgelobt werden, um den Tierschutz auch medienwirksam in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

Die Probleme der Tauben reduzieren, Wildtierauffangstation und Tierrettung einrichten
Zentrales Thema der Landestierschutzbeauftragten ist in Zusammenarbeit mit der Senatorischen Behörde für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Aufbau von Taubenhäusern an unterschiedlichen Standorten. Für März/April 2023 ist zunächst die Fertigstellung des Taubenhauses "Am Brill" geplant. Da dies lediglich den Anfang darstellen kann, sollen direkt weitere Konzepte entwickelt werden. "Neben einem ganzheitlichen Taubenkonzept ist es ebenso wichtig, verletzte und kranke Wildtiere versorgen zu können. In Bremen haben wir mit den beiden Taubenvereinen, der Igelhilfe aber auch mit den beiden Tierschutzvereinen schon sehr gute Anlaufstellen, die sich um verletzte oder kranke Tiere kümmern. An einer eigentlichen Wildtierauffangstation fehlt es aber. Hier ist es wichtig, eine einheitliche Anlaufstelle zu schaffen, die sich generell um in Not geratene Tiere kümmert", sagt Sibylle Wenzel. Eine mögliche Tierrettung – wie sie bereits in einigen Städten existiert – könnte nicht nur für Wildtiere, sondern für alle Tiere im Einsatz sein, auch für Haus- und Heimtiere, bei denen Privatpersonen nicht die nötige Mobilität haben, mit dem Auto eine dauerhaft besetzte Tierklinik zu erreichen. Die beiden nächsten rund um die Uhr besetzten Tierkliniken liegen etwa 35 Kilometer von Bremen entfernt.

Sachkundenachweis für Hundebesitzer und Tierversuche
Darüber hinaus hält die Landestierschutzbeauftragte einen Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter für unerlässlich, um die noch nie dagewesene Flut an Haus- und Heimtieren zu vermeiden, die täglich in deutschen Tierheimen landen. "Tiere sind überall verfügbar und der illegale Onlinehandel blüht. War bis vor wenigen Jahren noch der Gang zu einem Tierheim, einem Züchter und einer Hundeschule nötig, so ist es bei Weitem nicht mehr üblich, dass Grundinformationen zum Tier auch beim Kauf übermittelt werden. Daher halte ich einen verpflichtenden Sachkundenachweis – wenigstens für Hunde -, wie es ihn beispielsweise auch in Niedersachsen gibt, für sehr wichtig", sagt Sibylle Wenzel. Dieser Sachkundenachweis besteht dann aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide Teile der Sachkundeprüfung sind kostenpflichtig und müssten von dem (zukünftigen) Hundehalter finanziell getragen werden.

Eine konkrete Unterstützung der senatorischen Behörden zu Tierversuchen ist über die Benennung der Landestierschutzbeauftragten als Gutachterin möglich und soll so auch durchgeführt werden. Insbesondere soll eine Unterstützung bei der wissenschaftlichen Beurteilung der Unerlässlichkeit von Tierversuchen bei aktuellen und zukünftigen Versuchsvorhaben erfolgen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Sibylle Wenzel, Landestierschutzbeauftragte, Tel.: (0421) 361-92030, E-Mail sibylle.wenzel@landestierschutz.bremen.de