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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senat beschließt Bildungs- und Teilhabepaket für benachteiligte Kinder und Jugendliche für Bremen und Bremerhaven

05.04.2011

Der Senat hat heute (05.04.2011) für die Städte Bremen und Bremerhaven das Bildungs- und Teilhabepaket für benachteiligte Kinder und Jugendliche beschlossen. „Damit setzen wir konsequent unseren Weg fort, Armut und Benachteiligung in unseren Städten zu bekämpfen. Mit den Leistungen ermöglichen wir den benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein Stück mehr gleichberechtigte Teilhabe am schulischen, kulturellen, sportlichen und sozialen Leben als zuvor“, erklärten Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter und Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper bei der Vorstellung des Angebotes.

Senatorin Ingelore Rosenkötter und Staatsrat Carl Othmer (2. u. 3. v.li.) stellen auf der Senatspressekonferenz im Rathaus das Bildungs- und Teilhabepaket vor
Senatorin Ingelore Rosenkötter und Staatsrat Carl Othmer (2. u. 3. v.li.) stellen auf der Senatspressekonferenz im Rathaus das Bildungs- und Teilhabepaket vor

Das in Teilen auch vom Bund finanzierte Paket war ein Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Erhöhung der Regelsätze. Das Paket besteht aus folgenden Leistungen:

  • Leistungen für mehrtägige und eintägige Klassenfahrten und Kindertagesstättenausflüge,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
  • Leistungen zur Schülerbeförderung,
  • Lernförderung,
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Diese Leistungen gelten mit einer Ausnahme für alle Kinder und alle Jugendlichen unter 25 Jahren, die selbst oder deren Eltern Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder dem SGB XII (Grundsicherung) oder Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Voraussetzung für Jugendliche ist weiter, dass sie zur Schule gehen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Nur die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben enden mit dem 18. Lebensjahr. Insgesamt können rund 10.000 Berechtigte in Bremerhaven und rund 36.500 Berechtigte in Bremen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen.

Beantragt werden können die Leistungen ab sofort bei allen Jobcentern (Hartz IV-Empfänger) und allen Sozialzentren (alle anderen Berechtigten). Die Leistungen gelten auch rückwirkend ab dem 01.01.2011, sofern sie bis zum 30.04.2011 beantragt werden und entsprechende Ausgaben bei Berechtigen entstanden sind.

„Das Gesetz lag uns in seiner endgültigen amtlichen Fassung erst am 29. März vor. Die Bewilligung der Leistungen wird deshalb noch ein wenig dauern, da die Zeit für die Umsetzung zu knapp ist“, erklärte Senatorin Rosenkötter. „Aber deswegen werden niemandem Ansprüche verloren gehen. Wichtig ist nur, dass ein Antrag gestellt wird.“

Die Senatorinnen Rosenkötter und Jürgens-Pieper betonten, dass es einen Teil der Leistungen schon bisher gegeben hat, wie z.B. die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Hier habe sich allerdings der Empfängerkreis vergrößert. Andere Leistungen wiederum habe die Stadt bereits vorher selbst finanziert, wie z.B. das kostenlose Mittagessen in Kindertagesstätten und Ganztagsgrundschulen. Hier übernehme jetzt der Bund die Finanzierung.

Beide Senatorinnen rechnen mit Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket in Bremen von bis zu rd. 19,3 Mio. Euro und in Bremerhaven von bis zu 5,4 Mio. Euro (beide Angaben ohne Schulsozialarbeit und Verwaltungskosten). Durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Kosten der Unterkunft (KdU) werden insgesamt für die Stadtgemeinde Bremen 19,9 Mio. Euro und für die Stadtgemeinde Bremerhaven 4,9 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2013 erfolgt eine Neuberechnung.

Anlagen

Informationsblatt der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales (pdf, 52.3 KB)
Bildungs- und Teilhabepaket: Die einzelnen Leistungen (pdf, 16.2 KB)

Foto: Senatspressestelle