Sie sind hier:
  • Senator Reinhard Loske legt „Masterplan Offshore vor“ - „Jetzt kooperativ die Energiewende vorantreiben“

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senator Reinhard Loske legt „Masterplan Offshore vor“ - „Jetzt kooperativ die Energiewende vorantreiben“

01.04.2011

Reinhard Loske, Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa der Freien Hansestadt Bremen, hat heute (Freitag, 01. April 2011) seine Überlegungen für einen „Masterplan Offshore“ vorgelegt. „Die Atomkatastrophe in Fukushima hat noch einmal deutlich gemacht, dass die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ein Fehler war. Stattdessen müssen alle Anstrengungen darauf verwendet werden, Energie einzusparen, Energie effizienter zu nutzen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben“, so Senator Reinhard Loske. Vor allem die Anstrengungen im Bereich des Ausbaus der Offshore-Windenergie müssten verstärkt werden. „Wenn wir auf allen politischen Ebenen für einen Offshore-Take-Off an einem Strang ziehen, ist die ehrgeizige Realisierung von 25.000 Megawatt Leistung bis 2025 möglich“, so Senator Loske.

Der Masterplan des Senators sieht drei „Politikpakete“ vor:

Sprinterpaket: Der Schritt Offshore ist bislang geprägt von unerfüllten Ankündigungen, sieht man einmal von dem Erprobungsfeld Alpha Ventus, dem begonnen Windpark des Unternehmens Bard und den ersten Schritten in der Ostsee ab. Die Politik muss bessere Anreize setzen, damit Projektentwickler, die ihre Windparks schnell realisieren, belohnt und diejenigen, die nicht aktiv werden, verdrängt werden können:

  • Gerade die ersten Windparkbetreiber leisten Pionierarbeit. Dies ist oft mit höheren Kosten verbunden. Erprobungsrisiken oder Kosten für technische Individuallösungen sinken bei Folgeprojekten, da diese von gemachten Erfahrungen profitieren können. Die Degression der Vergütungssätze sollte daher nicht nur kalendarisch gestaffelt sein. Stattdessen sollte die Vergütung für die ersten Projekte höher ausfallen als für die folgenden. Sie könnte zum Beispiel erst dann abgesenkt werden, wenn die ersten 5000 MW-Offshore-Windkapazität erreicht sind.
  • Die Konzession für den Bau eines Windparks muss zeitlich befristet sein. Im Verhältnis zu den derzeit realisierbaren Projekten sind bereits jetzt deutlich mehr Genehmigungen erteilt worden. Um einer „Vorratshaltung“ einzelner Akteure vorzubeugen, sollten Verlängerungsmöglichkeiten von Genehmigungen deutlich eingeschränkt werden. Wird der Bau nicht innerhalb einer bestimmten Frist realisiert, sollte die Konzession aufgelöst und neu vergeben werden.

Finanzpaket: Allein für die Realisierung des Ausbauzieles 2020 muss ein Investitionsvolumen von rd. 30 Mrd. mobilisiert werden. Dazu ist eine Planungs- und Investitionssicherheit eine unabdingbare Voraussetzung. Die Finanzierungsrisiken müssen abgefedert werden, damit Investoren und Banken sich an die Umsetzung wagen. Die Politik ist gefordert, mindestens bis 2020 einen verbindlichen Horizont zu gewährleisten.

  • Die Kosten für den Netzanschluss müssen von den Netzbetreibern getragen und umgelegt werden - auch nach 2015. Es ist kontraproduktiv, wenn Offshore Windparks im Gegensatz zu anderen Kraftwerkstypen ihren Netzanschluss selbst bezahlen sollten. Bei der bestehenden Gesetzeslage wäre dieses Szenario jedoch in Kürze der Fall und würde deutsche Offshore-Projekte deutlich verteuern.
  • Vergütungssatz und Förderdauer müssen eine auskömmliche Rendite ermöglichen, um für Investoren attraktiv zu sein. Schon heute ist die erzielbare Vergütung in Großbritannien höher als in deutschen Gewässern. Dabei ist insbesondere eine kostenneutrale Stauchung der Gesamtvergütung für die Betreiber ebenso zu prüfen, wie eine Anpassung der Degression auf mehrere kleine Schritte statt in einer einmaligen abrupten Absenkung.
  • Das 5 Mrd. KfW-Programm muss auf die tatsächlichen Bedarfe ausgerichtet und schnellstmöglich zugänglich gemacht werden. Für die konkrete Ausgestaltung ist von zentraler Bedeutung, dass die Höhe der KfW-Kredite ohne prozentuale Beschränkung auf die restliche Fremdfinanzierung erfolgt. Eine Beschränkung auf z.B. 50% der Fremdmittel löst das bestehende Grundproblem der Finanzierungssituation nicht. In der derzeitigen Situation müssten bei einem Gesamtprojektvolumen von 1,5 Mrd. eines „klassischen“ Offshore Windparks mindestens 15 weitere Banken für die Finanzierung eingeworben werden. Zudem sind momentan ohnehin nur 10 bis 15 Banken in der Lage und bereit, in eine – relativ zum Gesamtvolumen gesehen - kleine Mitfinanzierung mit einer Tranche bis zu 50 Mio. € einzutreten.
  • Das KfW-Programm muss bedarfsgerecht aufgestockt werden, um die heute bereits vorhandenen Offshore-Potenziale bis 2020 sicher zu heben. In diesem Zusammenhang kann auch die Schaffung eines „Risikofonds“ Erleichterung bringen.
  • Ferner bedarf es der Bereitstellung von Finanzierungsmöglichkeiten, an denen sich auch Stadtwerke bzw. Zusammenschlüsse von Stadtwerken in einem fairen Wettbewerb mit Groß-EVUs beteiligen können. Die derzeit intendierte Beschränkung auf Projektgesellschaften grenzt den Kreis der Anspruchsberechtigten unnötigerweise ein und schließt insbesondere diejenigen aus, die sich im Interesse der Öffentlichkeit bzw. mit öffentlicher Beteiligung für eine erneuerbare Energiezukunft einsetzen.

Innovationspaket: Die Erneuerbaren Energien können die Energieversorgung sicherstellen, weil verschiedene technologische Ansätze die regenerativen Energiequellen nutzen. Die heute als etabliert geltenden Technologien sind in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter entwickelt worden. Dieser Ansatz der stetigen Fortentwicklung muss beim Ausbau der Offshore-Kapazitäten mit bedacht werden.

  • U.a. durch die Exportförderung anderer Länder kommen in Offshore-Projekten heute Anlagen zum Einsatz, die um 1 – 1,5 MW unter den technischen Möglichkeiten liegen. Damit könnte für die ersten Windparks auf hoher See ein Potenzial von mehreren Hundert MW verloren gehen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Flächen auf hoher See bestmöglich ausgenutzt werden. Über flexiblere Vergütungssätze (Technologiebonus) oder Bürgschaftsmechanismen des Bundes kann man den Einsatz neuerer und leistungsfähigster Anlagentypen anreizen.
  • Für die Innovation allein im Bereich der Offshore-Windenergie ist ein hohes Maß an Technologieentwicklung und Forschung erforderlich. Die Branche, in der gerade mittelständische Unternehmen und Unternehmerpersönlichkeiten die wegweisenden Akzente setzen, ist darauf angewiesen, dass ihr Bundes- und EU-Mittel zufließen, um den Forschungsbedarf zu decken und den erreichten Technologievorsprung zu erhalten. Es gilt mit geeigneten Instrumenten gezielt weitere technologische Entwicklungen stimulieren und zur Marktreife zur führen.