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Der Senator für Inneres und Sport

Immer mehr Minderjährige erhalten Aufenthaltsrecht

30.03.2011

Aus der Deputation für Inneres:

Die staatliche Deputation für Inneres hat heute (30.März 2011) einen Bericht über die bisherigen Ergebnisse der Regelungen zum Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen zur Kenntnis genommen (Erlass vom 17. September 2010). Die Regelungen betreffen insbesondere den Aufenthalt von Minderjährigen, die im Bundesgebiet verwurzelt sind und hier ihre Sozialisation erfahren haben, deren Eltern aber keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann (z.B. Erschleichung des Aufenthalts durch Angabe falscher Identitäten). Der Bericht gibt einen Einblick in den aktuellen Bearbeitungstand der seit dem Erlass zu bearbeitenden Fälle.
Sowohl die Zahl der eingehenden Anträge wie auch die Zahl der abgearbeiteten Fälle verändern sich nach Angaben der kommissarischen Leiterin des Stadtamtes, Marita Wessel-Niepel, nahezu täglich. Die aktuellen Zahlen für die Stadtgemeinde Bremen stellen sich derzeit wie folgt dar: (Stand 29.3.2011):

  • 38 Kinder/Jugendliche/Volljährige haben unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
  • 34 Kinder/Jugendliche Volljährige erfüllen bis auf die Vorlage des Nationalpasses alle Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • 7 Familienangehörige haben ein gem. Art. 6 GG abgeleitetes Aufenthaltsrecht erhalten
  • 13 Familienangehörige erfüllen bis auf die Vorlage des Nationalpasses die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • 15 Familienangehörigen kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn der Nachweis der Bemühung um Sicherung des Lebensunterhalts erbracht wurde.
  • 273 Fälle (Kinder/Jugendliche/Volljährige - Personen) plus
  • 150 Familienmitglieder sind derzeit noch in der Prüfung. Entweder wurde von ihnen ein Antrag gestellt oder die Ausländerbehörde hat bereits festgestellt, dass sie möglicherweise zum Kreis der Begünstigten gehören. In vielen Fällen liegen die erforderlichen Unterlagen noch nicht vor.

Zur Zeit befindet sich eine bundesweite Regelung für ein verbessertes Aufenthaltsrecht für Kinder in Vorbereitung. Der Bundestag hat bereits ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Innensenator Mäurer kündigte während der Deputationssitzung an, dass Bremen zusammen mit anderen Bundesländern im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusss in dieser Angelegenheit eintreten werde, da die bisherigen Regelungen aus Bremer Sicht unzureichend sind.

Deputation beschließt neue Struktur für die Freiwilligen Feuerwehren in Bremen

Die städtische Deputation hat heute bei Enthaltung der CDU und der Linken das Konzept für die Neustrukturierung der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadtgemeinde Bremen beschlossen. Das Konzept unterteilt die bestehenden Freiwilligen Feuerwehren in:

  • drei Schwerpunktwehren (Neustadt, Blumenthal, Lehesterdeich)
  • acht Wehren mit erweiterter Grundausstattung (Farge, Vegesack, Schönebeck, Burgdamm, Huchting, Arsten, Osterholz, Oberneuland) und
  • acht Wehren mit Grundausstattung (Blockland, Seehausen, Strom, Mahndorf, Borgfeld, Timmersloh, Lesumbrok, Grambkermoor).

Die Freiwillige Feuerwehr St. Magnus ist nach diesem Konzept aufzulösen.

Das Konzept ist Grundlage für die Ausstattung der Wehren in den kommenden Jahren. „Es ist zum ersten Mal gelungen, eine Grundlage für die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren in Bremen festzuschreiben“, betonte Innensenator Ulrich Mäurer. Damit seien „verlässliche und transparente Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Wehren geschaffen“. Mäurer wies zugleich darauf hin, dass das Konzept regelmäßig fortgeschrieben werden müsse, damit Veränderungen rechtzeitig eingebaut werden könnten.

Anlage: Strukturkonzept für die Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Bremen (pdf, 161 KB)