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Tagung in Bremen: Was wird aus der Behindertenrechtskonvention in Bremen?

08.03.2011

Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Behindertenrechtskonvention - BRK) ist in Deutschland im März 2009 in Kraft getreten. Es konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen. Mit dem insgesamt 50 Artikel umfassenden Übereinkommen haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, eine Vielzahl von Maßnahmen und Vorkehrungen zur Verwirklichung der allgemeinen Menschenrechte auch für behinderte Menschen zu ergreifen. Ein Teil der in der Behindertenrechtskonvention geregelten Verpflichtungen fällt dabei in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer wie z.B. die Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems nach Art. 24 BRK.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet der Landesbehindertenbeauftragte gemeinsam mit dem „Arbeitskreis Protest gegen Diskriminierung und für Gleichstellung behinderter Menschen" und der Lebenshilfe Bremen eine Tagung am Donnerstag, dem 10. März von 16.00 bis 19.00 Uhr im Gehörlosen Freizeitheim Bremen e.V. (Schwachhauser Heerstr. 266).

Im Verlaufe der Veranstaltung soll untersucht werden, welche konkreten Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundeslandes Bremen aus der Behindertenrechtskonvention erforderlich sind.
„Mit unserer Veranstaltung wollen wir einen Beitrag zur Verwirklichung der Behindertenrechtskonvention in Bremen leisten. Und wir wollen deutlich machen, dass auch das Land Bremen einen Aktions- oder Rahmenplan braucht, in dem die einzelnen Schritte zur Umsetzung der BRK festgelegt werden“, erklärt Dr. Joachim Steinbrück, Bremens Landesbehindertenbeauftragter. „ So muss beispielsweise untersucht werden, ob alle Landesgesetze mit der Behindertenrechtskonvention übereinstimmen. Zum Beispiel halte ich eine Änderung der Landesbauordnung für sinnvoll, damit auch in älteren Gebäuden bestehende Barrieren beseitigt oder zumindest verringert werden, wie dies Art. 9 BRK anstrebt“.

Ablauf der Veranstaltung:
Zunächst wird vom rheinland-pfälzischen Landesbehindertenbeauftragten Ottmar Miles-Paul der Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz zur Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Anschließend werden die bisherigen Überlegungen und Aktivitäten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Bremen vom Behindertenbeauftragten Dr. Joachim Steinbrück erläutert.

Im Anschluss hieran soll mit Vertreterinnen und Vertretern der in der Bürgerschaft mit Fraktions- bzw. Gruppenstatus vertretenen Parteien bei einer Podiumsdiskussion erörtert werden, ob und welche Maßnahmen im Lande Bremen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Behindertenrechtskonvention notwendig sind.
Ihre Teilnahme zugesagt haben: Björn Tschöpe (SPD), Rainer Bensch (CDU), Horst Frehe (Bündnis 90/Die Grünen), Monique Troedel (Die Linke) und Dr. Magnus Buhlert (FDP).
Abschließend soll für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung die Möglichkeit bestehen, sich an der Diskussion zu beteiligen.

Kontakt für Rückfragen:
Kai J. Steuck, Landesbehindertenbeauftragter, Tel.: (0421) 361 - 18207, E-Mail: kai.steuck@behindertenbeauftragter.bremen.de

Das Programm in leichter Sprache finden Sie hier... (pdf, 940.2 KB)