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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Aufstallpflicht für Geflügel in Bremen als Vorsichtsmaßnahme gegen Geflügelpest

19.11.2021

Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) ordnet die Aufstallung von Geflügel im Land Bremen an. Die Pflicht gilt ab Montag, 22. November 2021 und betrifft ca. 750 (608 Bremen und 139 Bremerhaven) Halterinnen und Halter, darunter viele Hobbyhaltungen im Land Bremen, die zusammen etwa 14.000 Tiere besitzen. Bei Nichtbeachtung der Stallpflicht können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Seit Oktober 2021 häufen sich wieder Meldungen über HPAIV H5 Fälle bei Wildvögeln in Deutschland. Es sind im Norden infizierte Pfeifenten, Nonnengänse, Große Brachvögel, Seeadler und Lachmöwen an den Küsten in Schleswig-Holstein, Niedersachsen (z. B. im Landkreis Cuxhaven und in der Wesermarsch), Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg festgestellt worden. Der herbstliche Vogelzug ist in vollem Gange und auch der Wildvogelbesatz an den bremischen Rastgebieten wird noch zunehmen. Mit den eintreffenden Gänsen und Entenvögeln kann es zu einer Weiterverbreitung des zirkulierenden Virus kommen. Des Weiteren hat sich die Temperatur in den letzten Tagen verändert, d.h. es sind durchgängig kühlere Temperaturen zu beobachten bei gleichzeitig schwächer werdender UV-Strahlung. Ein Überdauern von HPAI-Viren in der Umwelt, hier auch in der Umgebung der gehaltenen Tiere, wird damit begünstigt. Damit steigt auch das Risiko indirekter Eintragungswege in Geflügelbetriebe.

Bei Hausgeflügel sind aktuell bereits in Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie Mecklenburg-Vorpommern vereinzelt Ausbrüche der Geflügelpest in Groß- und Kleinhaltungen festgestellt worden. Es bestehen derzeit keine Hinweise, dass diese Subtypen H5N1 auf den Menschen übertragen werden.

Der LMTVet fordert alle Geflügelhalterinnen und –halter dringend auf, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen, die Aufstallung umgehend durchzuführen und die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Der Pflicht kann durch die Unterbringung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), nachgekommen werden.

Weitere Vorkehrungen, die zu treffen sind, finden die Geflügelhalterinnen und –halter auf der Homepage des LMTVet ([FETT www.lmtvet.bremen.de/tiere/tierseuchen-1469); dort finden weniger erfahrene Geflügelhalterinnen und –halter auch Hinweise zu den Krankheitssymptomen. Wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden, muss der Veterinärdienst unverzüglich unter der Telefonnummer (0421) 361-4038 oder (0421) 361-15803 (für Bremen und Bremerhaven gültig) verständigt werden.

Hinweis

Am 26. Oktober 2021 hatte das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Instituts) in seiner Analyse der Situation das Risiko des weiteren Eintrags von H5-Viren nach Deutschland und die Ausbreitung dieser Viren in Wasservogelpopulationen sowie ein Eintrag in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und andere Vogelbestände als hoch eingeschätzt.

Das Land Niedersachsen hat die Aufstallung von Geflügel risikobasiert, zumindest für Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Geflügel- und Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen befinden, angewiesen. Dieser Einschätzung schließt sich das Land Bremen in einer eigenen Risikobewertung an. Demnach muss der Kontakt von wild lebenden Vögeln zu gehaltenem Geflügel konsequent unterbunden werden und der Schutz hiesiger Geflügelbestände, auch der Hobbyhaltungen vor der Einschleppung und Verschleppung von Geflügelpest verstärkt werden. In Bremen und Bremerhaven sowie in der angrenzenden Umgebung befinden sich wichtige Wildvogel-Rastplätze mit einer hohen Wildvogeldichte. Hierzu zählen insbesondere die Wümmewiesen, die Ufer- und Wiesenbereiche entlang der Weser- und Lesumarme oder auch die Luneplate.

Jeder Ausbruch der Geflügelpest beim Hausgeflügel hat behördliche Tötungsmaßnahmen zur Folge. Das Tiergesundheitsgesetz verpflichtet vom Grundsatz alle Geflügelhalterinnen und -halter zur Vorsorge gegen die Einschleppung von Tierseuchen in ihre Bestände.

Die Haltung von Geflügel ist nach der Viehverkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen fordert deshalb noch einmal alle Halterinnen und Halter von Geflügel in Bremen und Bremerhaven auf, dieser Meldeverpflichtung unter Angabe der Art und Anzahl der gehaltenen Tiere und der Haltungsform (Stall, Freiland) umgehend – sofern dies bisher noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer (0421) 361-15803 nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhalterinnen – und halter, die lediglich ein oder zwei Tiere halten.

Geflügel sind nach der Geflügelpest-Verordnung: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Weitere ausführliche Informationen hält das Friedrich-Loeffler Institut – FLI – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit vor: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de