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Der Senator für Finanzen

Sanierungsprogramm umgesetzt – Haushaltslage weiter angespannt

Stabilitätsrat bescheinigt Bremen "beachtliche Leistung" / Auch 2022 Ausnahmetatbestand möglich

21.06.2021

Der Stabilitätsrat hat auf seiner heutigen (21. Juni 2021) Sitzung festgestellt, dass Bremen das für 2017 bis 2020 vereinbarte Sanierungsprogramm umgesetzt hat. Außerdem wurde konstatiert, dass das Sanierungsverfahren entsprechend den Regeln abgeschlossen wurde. Das Gremium spricht in seiner Bewertung von einer "beachtlichen Leistung Bremens" und betont: "Die Sanierungserfolge haben den bremischen Landeshaushalt gestärkt und seine Resilienz erhöht." Finanzsenator Dietmar Strehl: "Das waren anstrengende Jahre – aber der Weg der Konsolidierung hat sich gelohnt. Bremen hat dank eigener Anstrengungen und günstiger Rahmenbedingungen sein strukturelles Finanzierungsdefizit um rund 1,25 Milliarden Euro gesenkt. Eine enorme Leistung, die auch durch die jährlichen 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe von Bund und Ländern honoriert wurde."

Der Stabilitätsrat führt weiter aus, dass angesichts des hohen Schuldenstands und der Corona bedingten außergewöhnlichen Belastungen Bremens Haushaltslage weiter angespannt bleibe. Die im Sanierungsverfahren vorgegebene Obergrenze wird im Jahr 2020 zwar verfehlt, der Stabilitätsrat hält dies aber wegen der besonderen Ausnahmesituation für zulässig. Dietmar Strehl ergänzt: "Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie belasten auch die Haushalte Bremens schwer. Gegen die Folgen dieser außergewöhnlichen Notsituation können und wollen wir nicht ansparen. Neue Schulden sind unerlässlich und mit der Schuldenbremse vereinbar. Der 1,2 Milliarden Euro umfassende kreditfinanzierte Bremen Fonds muss ab 2024 schrittweise getilgt werden. Die Coronaschulden und der damit verbundene Tilgungsplan – beides ist im Sinne der Generationengerechtigkeit: Wir müssen jetzt investieren, um Schlimmeres zu verhindern und gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Gleichzeitig dürfen wir die Schuldentilgung nicht in weite Ferne verschieben."

Der Stabilitätsrat ist der Ansicht, dass für das Jahr 2022 weiterhin eine Naturkatastrophe oder außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Grundgesetzes festgestellt werden kann. Dietmar Strehl: "Das entspricht unserer aktuellen Haushaltsplanung. Auch wenn die Corona-Zahlen gerade sinken, bleiben die finanziellen Folgen der Pandemie noch länger deutlich spürbar."

Ansprechpartner für die Medien:
Simon Hammann, persönlicher Referent des Senators für Finanzen, Tel.: (0421) 361 - 42559; E-Mail simon.hammann@finanzen.bremen.de