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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senat beschließt neue Corona-Verordnung

Lockerungen der Kontaktbeschränkungen – mehr Personen bei Veranstaltungen – Maskenpflicht in Schulen endet

15.06.2021

In seiner heutigen Sitzung (15. Juni 2021) hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen eine neue Corona-Verordnung verabschiedet. Vor dem Hintergrund weiter sinkender Inzidenzen sowie steigender Impfquoten und einer Entspannung in den Kliniken enthält die neue Corona-Verordnung weitere Lockerungen. Diese betreffen unter anderem die Kontaktbeschränkungen, die Anzahl der Teilnehmenden bei Veranstaltungen, den Sport und die Maskenpflicht in Schulen. Die Verordnung kann erst nach Befassung durch den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft in Kraft treten, der sich am kommenden Donnerstag (17. Juni) mit der neuen Verordnung befassen wird. Die Verordnung soll anschließend zu Montag (21. Juni) in Kraft treten.

Grundsätzlich werden ab dem kommenden Montag die Kontaktbeschränkungen angepasst. Statt bisher bis zu fünf Personen, dürfen sich dann bis zu zehn Personen treffen. Alternativ sind weiterhin Treffen von zwei Haushalten ohne Beschränkung der Personenzahl möglich. Die Maskenpflicht gilt in Außenbereichen nur noch an Haltestellen des Personennahverkehrs sowie in Bahnhöfen. Im Nahverkehr und in Innenräumen bleibt die Maskenpflicht grundsätzlich bestehen. Eine Ausnahme bildet die Maskenpflicht in Unterrichtsräumen in Schulen.

Die Schließung von Einrichtungen betrifft nur noch Diskotheken und Clubs. Somit dürfen auch Saunen sowie Prostitutionsstätten und Schwimmbäder – Frei- und Hallenbäder –generell öffnen. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept, das geeignet ist, die Gefahr einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus einzudämmen. Selbstverständlich erfordert die Öffnung von Einrichtungen zu jeder Zeit ein Hygienekonzept, aus dem beispielsweise die Maßnahmen zur Einhaltung der Mindestabstände sowie die Erfassung von Kontaktdaten zur Nachverfolgung hervorgehen.

Außerdem wird die Zahl der Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen angepasst. An Veranstaltungen in Innenräumen dürfen bis zu 250 Personen teilnehmen, an Veranstaltungen unter freiem Himmel bis zu 1.000. Auch hier müssen Hygienekonzepte vorgehalten werden. Außerdem wird mit der Verordnung die Möglichkeit geschaffen per Antrag Veranstaltungen unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen durchzuführen, soweit die Veranstalterin oder der Veranstalter ein geeignetes Schutz- und Hygienekonzept vorlegt. Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Ortspolizeibehörde zu stellen.

Unabhängig von den genannten Begrenzungen werden Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen ermöglicht, ohne die Mindestabstände einzuhalten. Dafür muss die Inzidenz in der jeweiligen Stadtgemeinde unter 35 pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen liegen, die Veranstaltung muss mindestens zwei Tage vorher bei der zuständigen Ortspolizeibehörde angezeigt werden, der Zugang muss kontrolliert werden und es muss sichergestellt sein, dass nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig anwesend sind. Außerdem müssen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein negatives Testergebnis vorlegen und es muss eine Namensliste zur Kontaktnachverfolgung geführt werden.

Bei der Durchführung von Veranstaltung oder auch in der Gastronomie entfällt die Sperrstunde. Außerdem sind in Museen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen keine Terminbuchungen mehr erforderlich. Erlaubt ist außerdem Sport in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Personen ohne Einschränkung. Sind mehr als 20 Personen im Raum, muss ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Personen eingehalten werden. Das trifft auch für Tanzen in Tanzschulen und Ballettschulen zu. Für Sportanlagen unter freiem Himmel gelten mit der 27. Corona-Verordnung keinerlei corona-spezifischen Beschränkungen mehr.

Im Bereich Bildung werden Anpassungen zur Masken- und Testpflicht vorgenommen. Die Maskenpflicht für Beschäftigte in Kitas, sowie für Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte in Klassen und Fachräumen der weiterführenden Schulen wird aufgehoben. Generell bleibt aber in den Gebäuden allgemein- und berufsbildender Schulen (also beispielweise auf den Gängen und in Treppenhäusern) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht, ausgenommen sind Grundschülerinnen und -schüler. Zudem wird die Testpflicht angepasst. Zum Kennenlernen der Schulen können die Kinder und Fachkräfte einer Kita das Schulgelände ohne Test betreten. Gleiches gilt beispielsweise auch für Eltern, wenn Elternabende veranstaltet werden oder der Elternbeirat sich trifft und auch für Sportvereinsmitglieder, wenn sie zur Sporthalle gelangen wollen.

Das jeweils zuständige Gesundheitsamt kann zudem die Beschränkungen der Corona-Verordnung für Pflegeeinrichtungen aufheben oder absenken, wenn 80 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner (satt bislang 90 Prozent) gegen eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus geimpft sind. Erforderlich ist eine ausdrückliche Feststellung der Impfquote durch das Gesundheitsamt. Dabei werden Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, Geimpften gleichgestellt.

Zur neuen Corona-Verordnung äußern sich:

Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Aktuell sehen wir eine Entspannung der Situation. In Bremen und Bremerhaven sinken die Inzidenzen weiter und wir merken auch eine deutliche ruhigere Lage in den Kliniken. Außerdem kommen wir mit den Impfungen weiterhin schnell voran. Somit ist es richtig, dass wir ein Stück weiter zur Normalität zurückkehren. Trotzdem müssen wir weiterhin achtsam sein, die Pandemie wird uns auch in den kommenden Wochen noch begleiten. Das müssen wir uns alle klarmachen und auch unser Verhalten daran ausrichten."

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: "Lange Zeit war es unsicher, ab wann Volksfeste wieder besucht werden können. Jetzt laufen die letzten Vorbereitungen für die Veranstaltung auf Hochtouren. Es ist ein gutes und wichtiges Signal für die Besucherinnen und Besucher und Schaustellerinnen und Schausteller, dass wir im Juli mit der Sommerwiese wieder ein großes Volksfest veranstalten können. Eine positive Entwicklung ist auch die Möglichkeit, Veranstaltungen unabhängig von der Teilnehmerzahl durchzuführen, sofern ein geeignetes Schutz- und Hygienekonzept vorliegt."

Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport: "Auch in den Sport und in die Pflege kehrt mit diesen Beschlüssen ein Stück Alltag zurück, nach dem sich viele so lange gesehnt haben. Die aktuelle Entwicklung in Großbritannien sollte uns dennoch Mahnung sein, dass wir nicht leichtsinnig werden und uns der Risiken – besonders durch Mutationen – bewusst bleiben."

Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung: "Ich freue mich, dass der Senat angesichts der niedrigen Inzidenzwerte die Pflicht zum Tragen eines MNS in Klassen- und Fachräumen aufgehoben hat. Auch Beschäftigte in Kitas, die weitestgehend geimpft sind, müssen keine MNS mehr tragen. Ein großer Gewinn für die pädagogische Arbeit!"

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de