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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Gesundheitsressort und Handelskammer konkretisieren Verfahren für Impfungen der Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel

19.05.2021

Laut Coronavirus-Impfverordnung sind die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels Teil der Priorisierungsgruppe 3. Sie erhalten somit mit erhöhter Priorität ein Impfangebot. Die Handelskammer Bremen unterstützt das Gesundheitsressort in den kommenden Wochen bei der Identifizierung der Impfberechtigten.

Um die priorisierten Impfberechtigten im Lebensmitteleinzelhandel mit einem Termincode ausstatten zu können, hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz die Handelskammer Bremen um Unterstützung gebeten. Durch die Handelskammer wird in der kommenden Woche schrittweise ein Schreiben an alle Lebensmitteleinzelhändler versendet, mit dem es möglich sein wird die Beschäftigten in eine zentrale Liste einzutragen. Anschließend werden die Termincodes für das Impfzentrum durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz versendet.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de