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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Prostituiertenschutzgesetz verbessern: Landesfrauenbeauftragte zur Debatte um eine Prostitutionsstätte in der Bremer Innenstadt

04.03.2021

"Das in der Bremer Innenstadt geplante Bordell muss verhindert werden", erklärt Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm zur aktuellen Diskussion um die Genehmigung einer Prostitutionsstätte. Sie begrüßt das im Senat vereinbarte Moratorium und fragt, ob das 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz die mit ihm verfolgten Ziele in jedem Fall eines Verstoßes erfüllen kann. "Der Schutz der Frauen vor Ausbeutung und Gewalt ist in der bisherigen Debatte zu kurz gekommen. Wenn sich an diesem Bremer Fall konkret zeigt, dass das Gesetz seinen Zweck – nämlich Prostituierte vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen – nicht ausreichend erfüllt, dann muss es auf den Prüfstand gestellt werden." Zudem könne die Umsetzung der bereits bestehenden Regelungen intensiviert werden. So hat eine Evaluation des Gesetzes in 2020 gezeigt, dass bislang nur wenig unangekündigte Kontrollen in Bordellen stattgefunden haben. Bettina Wilhelm: "Der Senat hat hier bereits Nachbesserung zugesagt und das ist auch zwingend erforderlich. Hier müssen die Gewerbeaufsicht und die Polizei Hand in Hand arbeiten, um diesem kriminellen Milieu, das sich auf Kosten der Frauen bereichert, beizukommen."

Das geplante Bordell soll, ebenso wie das bereits bestehende Bordell in der Neustädter Duckwitzstraße, von Angehörigen des Delmenhorster Hells-Angels-Chefs betrieben werden – tatsächlich, so legt es nach Medienberichten eine Indiziensammlung der Polizei nahe, sei der Hells-Angels-Mann wohl selbst der Betreiber. Wilhelm: "Es muss klar sein, dass die Hells Angels für Zwangsprostitution und Menschenhandel stehen. Es ist belegt, dass Frauen aus Osteuropa gezielt nach Deutschland gebracht und zur Arbeit in Bordellen gezwungen werden." Die Landesfrauenbeauftragte weist auf die grundsätzliche Problematik der Verstrickung von Prostitution und organisierter Kriminalität hin. "Aber auch jenseits krimineller Machenschaften müssen wir an dieser Stelle über die massive Ausbeutung von Prostituierten reden. Ein Großteil ihrer Einkünfte gelangt in die Hände von Bordellbesitzern, Zuhältern und Vermietern, die Wucherpreise verlangen, was die Frauen oftmals zur Ausübung gefährdender Praktiken zwingt."

In der Sache müsse die Richtung – Nein zu dem geplanten und dem bestehenden Bordell – klar sein, fordert die Landesfrauenbeauftragte und verweist auf die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen, die Bremen aktuell umsetzt und einen Landesaktionsplan gegen Gewalt erstellt. Zwangsprostitution und Menschenhandel sind darin ein Handlungsfeld, in dem Maßnahmen und Strukturen verbessert werden sollen. "Wir können nicht einerseits die Konvention umsetzen und andererseits ein Bordell genehmigen, das mutmaßlich von einer Person betrieben wird, die für all das steht, gegen das die Konvention wirken soll", so Wilhelm abschließend.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Susanne Gieffers, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (0421) 361-6050,
E-Mail: presse@frauen.bremen.de