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Erste Bund-Länder-Schalte im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister unter Bremer Vorsitz

Senatorin Vogt fordert Unterstützung für Ausbildungsverbünde | Senatorin Stahmann fordert 36 Euro monatlich mehr für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften

12.02.2021

Im Mittelpunkt des ersten Bund-Länder-Austausches der Arbeits- und Sozialminister*innen und -senator*innen unter dem Vorsitz des Landes Bremen am Donnerstag, 11. Februar 2021, standen die aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausbildungssituation, die Situation der Beschäftigten und die Arbeitsbedingungen besonders betroffener Berufsgruppen.

Bezüglich der Höhe des Kurzarbeiterinnen-und Kurzarbeitergeldes forderte unter anderem Arbeitssenatorin Kristina Vogt eine Erhöhung für die unteren Lohngruppen. "Die Pandemie hat besonders Menschen getroffen, die von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern keine Aufstockung des Kurzarbeiterinnen-und Kurzarbeitergeldes bekommen und von daher auf ergänzende SGB II-Leistungen angewiesen sind. Leider sind unsere Bemühungen das Kurzarbeiterinnen-und Kurarbeitergeld für diese Zielgruppen nach Einkommen gestaffelt vom ersten Monat an aufzustocken, nicht berücksichtigt worden. Nach meiner Auffassung brauchen wir ein Mindestkurzarbeiterinnen-und kurzarbeitergeld von 1.200 Euro."

Senatorin Vogt hielt fest, dass der Rettungsschirm Ausbildung aufgrund regionaler Unterschiede im Ausbildungsmarkt nicht überall in Anspruch genommen werde. Sie forderte eine Anpassung der Maßnahmen. Es sei nötig, die finanzielle Unterstützung auch auf außerbetriebliche Verbundausbildung auszuweiten. Einig waren sich Bund und Länder, dass das Ausbildungsjahr 2021 nochmal schwieriger werden wird, als das des Jahres 2020. Wichtig sei es nun, die Betriebe zu motivieren, bei der Ausbildung nicht nachzulassen, denn schon vor der Corona-Krise zeichnete sich ein Fachkräftemangel ab. Andernfalls würden die Betriebe in spätestens zwei Jahren vor noch größeren Problemen stehen. "2020 wurden deutschlandweit 11,1 Prozent weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen. In Bremen waren es sogar rund 14 Prozent. Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, dieses Problem nicht anzugehen. Jungen Menschen und den Unternehmen konkrete Angebote zu machen, ist das Gebot der Stunde", sagte Kristina Vogt.

Gegenstand der Beratungen war zudem der Stand des Gesetzesentwurfes zu den Änderungen im SGB-II. Aktuell liegt dieser im Rahmen der Frühkoordinierung dem Bundeskanzleramt vor.

Sozialsenatorin Anja Stahmann hat zudem für die Anhebung der Regelsätze um 36 Euro pro Monat für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften plädiert. Hintergrund ist die Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2019, Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) wirtschaftlich gleichzustellen mit Paaren, die ihren Haushalt gemeinsam bewirtschaften. Damit verbunden war die Absenkung der Regelbedarfe von Stufe 1 auf Stufe 2. Stufe 1 ist derzeit mit der Zahlung von 364 Euro verbunden, Stufe 2 mit 328 Euro.

"Es war von Anfang an umstritten, ob die Menschen tatsächlich gemeinsam wirtschaften und dadurch Kosten sparen", sagte Senatorin Stahmann. "Mit den Abstandsgeboten in der Pandemie wird aber offenkundig, dass das nicht funktioniert." Die Bundesregierung akzeptiere in der Pandemie zwar auch die Zahlung der Regelbedarfsstufe 1 – aber nur im begründeten Einzelfall. "Das ist in der Praxis kaum umsetzbar", sagte Senatorin Stahmann. "Unseres Erachtens muss zumindest in der Pandemie nach Stufe 1 gezahlt werden." Anschließend müsse eine Evaluation zeigen, ob gemeinschaftliches Wirtschaften in Gemeinschaftsunterkünften tatsächlich möglich sei und zu den behaupteten Einspareffekten führe.

Wegen der pandemiebedingten Mehrkosten wäre aus Sicht der Senatorin für alle Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Asylbewerberleistungsgesetz) eigentlich eine Aufstockung um 100 Euro pro Monat angemessen. Die von der Bundesregierung beschlossene einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro pro Person für das erste Halbjahr 2021 decke die Bedarfe nur unzureichend ab.

Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) gehört zu den Fachministerkonferenzen in Deutschland. Die Länder erörtern in der ASMK drängende fachpolitische Fragen und entwickeln dazu gemeinsame Positionen. Die ASMK dient somit der Zusammenarbeit der Länder und der Koordinierung ihrer Interessen sowie der Zusammenarbeit mit dem Bund in wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Arbeits- und Sozialpolitik. Die in der ASMK gefundenen Positionen können erhebliches Gewicht für Beratungen auf Bundesebene haben. In konkrete Gesetzgebungsprozesse auf Bundesebene sind die Länder über den Bundesrat als Verfassungsorgan eingebunden.

Die ASMK befasst sich unter anderem mit Fragen des Arbeitsmarktes und des Arbeitsrechtes, mit den Themen Arbeitsschutz, Sozialrecht, Sozialversicherung, Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen sowie mit Themen der Europäischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Die ASMK kommt in der Regel zum Ende eines Jahres zu ihrer Hauptkonferenz zusammen, bei aktuellen Bedarfen kann das jeweilige Vorsitzland darüber hinaus Sonderkonferenzen und -schalten einberufen. Der Vorsitz und die Geschäftsführung der ASMK gehen jedes Jahr auf ein anderes Land über.

Ansprechpersonen für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de

Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de