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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Abitur 2021 – zwei Prüfungszeiträume und mehr Lernzeit

Mittlerer Schulabschluss 2021 – Verbesserung mit Prüfung

05.02.2021

"Um mehr Lernzeit für Schülerinnen und Schüler zu erreichen, haben wir den schriftlichen Prüfungszeitraum für das Abitur in den Juni 2021 verlegt. Danach gab es viele Rückmeldungen von Abiturient:innen, die aus verschiedenen Gründen lieber zu einem früheren Zeitpunkt schreiben wollen. Wir haben uns deshalb darauf verständigt, zusätzlich einen frühen Termin anzubieten. Die Schüler:innen haben nun die Wahl zwischen den beiden Prüfungszeiträumen, und damit auch dem kürzeren Zeitraum des prüfungsvorbereitenden Unterrichts für den ersten Termin und dem längeren für den zweiten Termin. Die Abiturient:innen, müssen sich bis zum 26. März 2021 verbindlich für einen der Prüfungszeiträume entscheiden. Die Zeugnisse werden, abgesehen von Nachschreibern des zweiten Termins, bis zum 9. Juli 2021 vergeben. Für die bundesweite und internationale Anerkennung des Abiturs, für Bewerbungen und Hochschulzulassungen ist es wichtig, die Prüfung abzulegen. Da sind sich die Kultusminister in den Bundesländern einig.", erklärt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung. Ein Abitur nach Durchschnittsnoten sei deshalb zurzeit keine Option.

Es gelten folgende Daten für das Abitur 2021:

Weitere Details zu den Terminen gibt es hier (pdf, 102 KB).

"Neben dem zweiten, früheren Prüfungstermin, haben wir weitere Erleichterungen geschaffen. Dazu gehören ein Zeitzuschlag von 30 Minuten für alle schriftlichen Abiturprüfungen, Schwerpunktsetzungen für Mathematik, Nutzung von sogenannten Operatorenlisten sowie eine kostenfreie Teilnahme an prüfungsvorbereitenden Kursen durch den externen Online-Dienstleister Chancenwerk. Den Zeitzuschlag von 30 Minuten und die prüfungsvorbereitenden Kurse gibt es auch für die Prüflinge der Abschlüsse in der Sekundarstufe I, dazu gehört der mittlere Schulabschluss, MSA", erläutert Bogedan.

Für die Abschlüsse der Sekundarstufe I ist zudem folgende Regelung vorgesehen:
Die Noten der Prüfungsleistungen werden in die Gesamtnoten der Fächer der Abschlussprüfung einbezogen, soweit die einzelne Note der Prüfungsleistung die Note der unterrichtlichen Leistung der Jahrgangsstufe in dem Fach verbessert oder diese bestätigt.

"Ich weiß, wie schwierig diese Zeit für Schüler:innen, Lehrkräfte und Beschäftigte an den Schulen – und auch Kitas ist. Die Pandemie hat vieles verändert, die Situation ist belastend, der Stress groß. Ich bin aber überzeugt, dass wir Abschlüsse so gestalten und erleichtern müssen, dass sie vollwertig bleiben und anerkannt werden. Ich denke, wir haben gemeinsam mit den Akteuren einen Weg gefunden", so Senatorin Bogedan.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Annette Kemp, Pressesprecherin bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: annette.kemp@bildung.bremen.de