Sie sind hier:

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremer Impfkommission nimmt Arbeit auf

Nach Beschluss der Bürgerschaft am vergangenen Donnerstag werden erste Anträge auf frühere Impfung bearbeitet

01.02.2021

Die Impfkommission im Land Bremen hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am vergangenen Freitag ihre Arbeit aufgenommen. Zuvor hatten der Senat der Freien Hansestadt Bremen sowie die Bremische Bürgerschaft dem Gesetz zur Einrichtung dieser Kommission zugestimmt. Aufgabe der Impfkommission ist es über eine vorgezogene Berücksichtigung einzelner Personen in der Impfreihenfolge zu entscheiden.

"Leider sind die Priorisierungen, sowohl der Ständigen Impfkommission (STIKO), als auch des Bundesministeriums für Gesundheit, häufig sehr weit gefasst und bilden nicht alle Krankheitsbilder und Impfindikationen ab. Die STIKO empfiehlt außerdem auf bestimmte Einzelfälle gesondert einzugehen und diese eventuell höher zu priorisieren", erläutert Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard die Notwendigkeit einer Impfkommission. "Durch den gesetzlichen Rahmen, den wir in Bremen geschaffen haben, gehen wir bundesweit voran. Bei uns sind in den vergangenen Tagen und Wochen viele Anfragen eingegangen, häufig wurden schwere individuelle Krankheitsgeschichten geschildert. Unsere Impfkommission wird nun bei allen Fällen entscheiden, ob eine frühere Impfung möglich ist."

Die Impfkommission setzt sich aus insgesamt fünf Personen zusammen:

  • der Präsidentin der Ärztekammer Bremen, Dr. Heidrun Gitter,
  • bei Anträgen aus Bremen, der medizinischen Leiterin des Impfzentrums Bremen, Jutta Dernedde, bei Anträgen aus Bremenhaven dem medizinischen Leiter des Impfzentrums Bremerhaven, Michael Holznagel,
  • Dr. Klaus-Peter Hermes, Arzt und Medizinethiker,
  • Dr. Wiebke Wietschel als Person mit Befähigung zum Richteramt.

Personen, bei denen auf Grund ihrer gesundheitlichen Situation ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, haben die Möglichkeit einen Antrag auf frühzeitige Berücksichtigung in der Impfreihenfolge zu stellen. Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Name, Anschrift und Alter der antragsstellenden Person
  • Begründung über die besondere gesundheitliche Situation
  • Ärztliche Unterlagen, die belegen, dass ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf besteht. Diese Unterlagen dürfen nicht älter als vier Wochen sein
  • Wenn gewünscht, kann auch eine Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht für den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin beigefügt werden. Dazu sollten dann auch Kontaktdaten beigefügt werden.

Die Impfkommission entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen über die jeweiligen Anträge und teilt die Entscheidungen schriftlich mit. Anträge können entweder per E-Mail an impfkommission@gesundheit.bremen.de oder postalisch gerichtet werden an:

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
-Impfkommission-
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Mehr zum Thema: https://www.bremen.de/corona

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de