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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Dezemberhilfe: Bewilligung von korrekt gestellten Anträgen gestartet

29.01.2021

Seit Donnerstag (28. Januar 2021) steht die nötige Software des Bundes für die reguläre Bewilligung der Dezemberhilfe zur Verfügung. Die Bewilligungsstellen im Land Bremen, die BAB – Die Förderbank (Bremer Aufbau-Bank GmbH) und die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung haben seit gestern bereits rund 500 von etwa 1500 Anträgen beschieden und die restlichen Auszahlungen angewiesen. BAB und BIS gehen davon aus, mit allen vollständig eingereichten Anträgen auf Dezemberhilfe ähnlich schnell verfahren zu können wie bei der Novemberhilfe. Bis 19. Januar – innerhalb einer Woche – hatten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle bearbeitbaren Anträge zur Auszahlung gebracht. Bei den noch ausstehenden Bewilligungen handelt es sich um Anträge mit erhöhtem Klärungsbedarf. Anträge auf Dezemberhilfe können seit dem 5. Januar und noch bis 30. April über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Dazu Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: "Viele (Solo-)Selbstständige und Unternehmen in den von Schließungen betroffenen Branchen kämpfen um ihre wirtschaftliche Existenz. Diese Situation spiegelt die aktuelle Umfrage der Handelskammer unter 400 bremischen Unternehmerinnen und Unternehmern wider. Klar ist, dass sämtliche Förderprogramme, die wir seit dem 20. März 2020 auf Landes- und Bundesebene verabschiedet und umgesetzt haben, darauf abzielen, Unternehmen und Arbeitsplätze in Bremen zu sichern. Unter Bremens Vorsitz bei der Wirtschaftsminister und -ministerinnenkonferenz habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern gegenüber dem Bund erfolgreich für die Verbesserung der Fördermaßnahmen gekämpft. Mit dem Ergebnis, dass etwa die Veranstaltungsbranche für die November- und Dezemberhilfe antragsberechtigt ist, die Abschlagzahlungen der Bundesprogramme angehoben wurden und die Überbrückungshilfe III rückwirkend für den November und Dezember 2020 beantragbar ist. Auch für den Einzelhandel konnten wir Verbesserungen erreichen. Einzelhändlerinnen und Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzenbleiben. Für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/2021 wird daher eine Sonderregelung eingeführt. Das betrifft zum Beispiel Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung."

Für die Antragsstellung und Bearbeitung der Überbrückungshilfe II und der November- und Dezemberhilfe stellt der Bund ein zentrales IT-System zur Verfügung. Statt Anträge in Papierform bearbeiten zu müssen, können die Bewilligungsstellen nun erheblich schneller arbeiten, sind allerdings auf die zur Verfügung gestellte bundeseinheitliche Software angewiesen. So kam es Anfang Januar auch zu leichten Verzögerungen beim Start des regulären Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren der restlichen Auszahlungen der Novemberhilfe, weil der vom Bund beauftragte Dienstleister die entsprechende Software nicht rechtzeitig bereitstellen konnte.
Nach aktuellem Stand (Freitag, 29. Januar 2021) haben im Land Bremen rund 1500 Unternehmen und Selbstständige über prüfende Dritte ein Fördervolumen von rund 34 Millionen Euro beantragt. Abschlagszahlungen in Höhe von rund 12 Millionen Euro wurden über die Bundeskasse bereits ausgezahlt.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa,
Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de