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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Erste Impfeinladungen in der Stadt Bremen verschickt

Rund 6000 Einladungen gehen an über 90-Jährige

20.01.2021

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat gestern die ersten 5.820 Briefe an über 90-Jährige in Bremen versandt um sie zur freiwilligen und kostenfreien Impfung gegen das Covid-19-Virus einzuladen. Schon heute wurden die ersten Termine für eine Impfung im Impfzentrum ab Anfang nächster Woche, Montag, den 25.01.2021, vereinbart. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Ich freue mich sehr, dass wir jetzt auch mit den Impfungen der über 90-Jährigen, die nicht in Pflegeeinrichtungen leben, beginnen und so eine weitere vulnerable Gruppe vor dem Covid-19-Virus schützen können."

Bis zum 29.Januar 2021 werden insgesamt rund 16.500 Briefe an die über 80-Jährigen in Bremen versendet. Um allen Eingeladenen zeitnah einen Impftermin anbieten zu können, werden die Briefe zeitlich gestaffelt verschickt. Aktuell erhält das Land Bremen pro Woche Impfdosen, die nicht mehr als 3.000 Erstimpfungen ermöglichen.

Der Brief beinhaltet einen individuellen Code, mit dem entweder telefonisch oder über eine Terminvergabeplattform sowohl ein Termin für die erste, als auch für die zweite Impfung vereinbart werden. Darüber hinaus wird über Möglichkeiten des Transports zum Impfzentrum sowie über den Ablauf der Impfung im Impfzentrum informiert. Der Brief wird sowohl in deutscher als auch in englischer und türkischer Sprache versendet.

Da die aktuelle Situation auch von Betrügerinnen und Betrügern genutzt wird, sei darauf hingewiesen, dass das Impfzentrum die Impfberechtigten nur über den genannten Brief kontaktiert. Eine telefonische Kontaktaufnahme oder sogar Gespräche an der Haus- oder Wohnungstür erfolgen durch das Impfzentrum nicht. Zurzeit ist die Terminvergabe nur dann möglich, wenn ein individueller Code vorliegt.

Leider kann die Impfung aktuell nur im Impfzentrum oder in Pflegeeinrichtungen vorgenommen werden. Der Impfstoff kann nicht einzeln in einem Privathaushalt verabreicht werden. Für einen indirekten Schutz werden zurzeit Mitarbeitende mobiler Pflegedienste geimpft. Außerdem können diejenigen, die als pflegende Privatpersonen registriert sind, im Impfzentrum geimpft werden. Die Terminvereinbarung für pflegende Angehörige wird ebenfalls in dem Brief beschrieben.

Für Personen, die keinen Anspruch auf einen Krankentransport haben, wird aktuell an einer kostenfreien Taxilösung gearbeitet. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Mir ist es wichtig, dass wir auch eine einfache Transportlösung anbieten können. Dazu hat der Senat sich grundsätzlich darauf verständigt den Taxitransport zum Impfzentrum zu finanzieren."

Wie läuft die Impfung im Impfzentrum ab?

Am vereinbarten Termin kommen die Impfberechtigten ins Impfzentrum Messehalle 7 an der Bürgerweide. Eine Anfahrtsbeschreibung ist dem Brief angehängt. Der Besuch im Impfzentrum dauert rund 45 Minuten. Eine Begleitperson kann gerne mitgebracht werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte)
  • Impfausweis falls vorhanden. Wenn kein Impfausweis vorliegt, wird vor Ort eine Impfbescheinigung ausgestellt.

Im Impfzentrum wird ein Aufklärungsgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt, die Impfung erfolgt sofort im Anschluss. Nach der Impfung besteht die Notwendigkeit sich für rund 15 Minuten im Impfzentrum auszuruhen.

Was muss beachtet werden, wenn es eine rechtliche Betreuung gibt?

Für den Fall, dass die gesundheitlichen Belange durch eine rechtliche Betreuung geregelt werden, kann die rechtliche Vertretung die Terminvereinbarung übernehmen und mit ins Impfzentrum kommen.

Wie kann sich bereits vor der Impfung Zuhause vorbereitet werden?

Dem Brief sind folgende Informationen beigefügt:

  • ein Aufklärungsschreiben des Bundesgesundheitsministeriums
  • einen Fragebogen zu Vorerkrankungen,
  • die Einverständniserklärung zur Impfung.

Was kann getan werden, wenn das Impfzentrum nicht erreicht werden kann?

Für Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen ‚‚aG‘‘, ‚‚Bl‘‘ oder ‚‚H‘‘ besitzen oder die durch die Pflegekasse in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 eingestuft wurden, werden die Kosten eines Transportes zum/vom Impfzentrum von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Wie kann erkannt werden, dass Anrufe und Anschreiben echt sind?

Leider nutzen auch Betrügerinnen und Betrüger die Situation um Corona aus um Straftaten zu begehen. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass der telefonische Erstkontakt zum Impfzentrum nur durch die Impfberechtigten selbst (oder über ihre Betreuungsperson) erfolgt und nicht durch einen Anruf bei diesen. Ebenso erfolgen keine Hausbesuche oder weiteren Maßnahmen ohne vorherige Terminvereinbarung mit dem Impfzentrum.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de