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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

"Lesbische Paare werden bei der Adoption von Stiefkindern nun doch nicht benachteiligt"

Senatorin Stahmann begrüßt Einigung zwischen Bundesrat und Bundestag beim Adoptionshilfe-Gesetz

11.12.2020

Lesbische Paare, die in einer Ehe oder einer festen Lebensgemeinschaft ein Kind bekommen, sollen gemeinsam als Eltern des Kindes anerkannt werden können, ohne dass sie eine verpflichtende Beratung der Adoptionsvermittlungsstelle in Anspruch nehmen müssen. Einen entsprechenden Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag zum Adoptionsrecht hat Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Freitag, 11. Dezember 2020) ausdrücklich begrüßt: "Während jeder x-beliebige Mann sich standesrechtlich als Vater eines Kindes eintragen lassen kann, ohne dass eine biologische oder soziale Beziehung zur Mutter oder zum Kind besteht, hätten zwei miteinander verheiratete Frauen die gemeinsame Elternschaft erst nach einer verpflichtenden Beratung annehmen dürfen", sagte sie. "Diese absurde Situation ist zum Glück abgewendet." Gegen den ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung hatte die Senatorin nach der Beschlussfassung im Bundestag erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Er diskriminiere die gleichgeschlechtliche Ehe und schwäche zugleich die rechtliche Absicherung des Kindes in seinen ersten Lebensmonaten ohne jede sachliche Rechtfertigung

Hintergrund

Das Adoptionshilfe-Gesetz war am 28. Mai 2020 vom Bundestag beschlossen worden, verfehlte jedoch im Bundesrat am 3. Juli 2020 die erforderliche Mehrheit, weil einige Länder, u.a. Bremen und Baden-Württemberg, ihm die Zustimmung versagten. Die Bundesregierung ist am 2. Dezember 2020 dem Wunsch der Länder gefolgt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, der am gestrigen 10. Dezember ab 18 Uhr getagt hat. Er besteht zur Hälfte aus Mitgliedern des Bundesrates und des Bundestages. Der Empfehlung des Vermittlungsausschusses müssen Bundesrat und Bundestag noch zustimmen.

Die Einzelheiten zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses und zum neuen Adoptionsrecht finden sich unter anderem in einer aktuellen Presseerklärung des Bundesrats www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2020/027.html?nn=4352554

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de