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Senatskanzlei

Gemeinsame Erklärung des Senats und der Religionsgemeinschaften in Bremen

13.11.2020

Auf Einladung von Bürgermeister Andreas Bovenschulte hat es in den vergangenen Tagen Gespräche mit den christlichen Kirchen, den islamischen Religionsgemeinschaften, den Aleviten und der jüdischen Gemeinde in Bremen gegeben. Anlass war die aktuelle Lage in der Corona-Pandemie, die Sorge insbesondere um ältere und schutzbedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger und die Bereitschaft, für diese auch weiterhin Verantwortung zu übernehmen. "Alle Beteiligten sind bereit, in dieser Situation gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen", lobte Bürgermeister Andreas Bovenschulte. Er dankte den Religionsgemeinschaften, dass sie auch in der Vergangenheit die Schutzmaßnahmen mitgetragen und zum Teil erhebliche Einschränkungen in Kauf genommen haben. Es bestand großes Einvernehmen, dass in dieser Situation alle gesellschaftlichen Gruppen gefragt sind. Die Krise kann nur durch gemeinsame Anstrengungen aller und durch solidarisches Handeln überwunden werden.

Die Religionsgemeinschaften sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und wollen mit ihrer wichtigen Rolle als Multiplikatoren dazu beitragen, die Pandemie wieder unter Kontrolle zu bringen. Einigkeit besteht darin, dass die Religionsgemeinschaften die Kernbereiche ihres religiösen Handelns wie die Gottesdienste aufrechterhalten, wie in der Vergangenheit unter Einhaltung höchster Vorsichtsmaßnahmen. Damit kommen sie dem Bedürfnis der Gläubigen nach Trost und Zuversicht in dieser Krise nach. Dies entspricht zudem der Religionsfreiheit. Alle Angebote außerhalb der religiösen Kernaufgaben werden kontinuierlich überprüft und stark minimiert.

Bei den Gesprächen wurden unter anderem folgende Verabredungen getroffen oder erneuert:

  • Die Religionsgemeinschaften haben dem Bürgermeister zugesagt, ihre gut entwickelten Kommunikationswege zu nutzen, um ihre Mitglieder erneut an alle Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen zu erinnern und deren Einhaltung einzufordern. Das betrifft sowohl die Hygienekonzepte in den Gotteshäusern als auch den Appell, sich im privaten Bereich an die geltenden Vorschriften zu halten. Die Religionsgemeinschaften werden auch alle anderen Nutzer und Nutzerinnen ihrer Räume erneut auf die Verpflichtung hin ansprechen, die Beachtung der Hygienekonzepte auch durch Gäste der Gemeinden in jedem Fall und konsequent sicherzustellen.
  • Die Religionsgemeinschaften verpflichten sich einvernehmlich, über die Kernbereiche des religiösen Handelns hinaus ihre derzeit schon stark reduzierten Gemeindeangebote nochmals zu überprüfen und auf das erforderliche Minimum zu begrenzen.
  • Für den Fall, dass sich das Infektionsgeschehen nicht reduziert, verabreden die Religionsgemeinschaften erneut gemeinsam mit dem Bürgermeister über weitere Maßnahmen zu beraten.

Ansprechpartnerin für die Medien
Dr. Martina Höhns, Referatsleiterin 41 - Interkulturelle und interreligiöse Angelegenheiten, Tel.: 0421 / 361-6130, martina.hoehns@sk.bremen.de