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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Erhöhung der Zuschüsse für Übungsleiterinnen und -leiter

Deputation beschließt Neufassung Richtlinien für die Sportförderung in Bremen

01.09.2020

Die staatliche und städtische Deputation haben auf ihren heutigen Sitzungen (01.09.2020) eine Neufassung der Richtlinien für die Sportförderung in Bremen beschlossen. Die Neufassung ist die Grundlage dafür, dass Übungsleiterinnen und -leiter ab dem Jahr 2021 einen Zuschauss von maximal vier Euro je Stunde – bei bis zu 220 Stunden im Jahr – erhalten können.

"Der Haushalt ermöglicht es, die Übungsleiterinnen und -leiter als wichtige Stütze des Sports besser zu fördern", begrüßte der Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Jan Fries, die Neufassung. "Mit der Richtlinie schaffen wir die Voraussetzung, dies ab dem kommenden Jahr umzusetzen."

Mit der Neufassung sind darüber hinaus weitere wichtige Änderungen vorgenommen worden. So zielen verschiedene Maßnahmen auf eine Entbürokratisierung - etwa durch die Einführung eines vereinfachten Antragsverfahrens oder die Erweiterung der Anerkennungsmöglichkeiten von Qualifikationen. Zudem soll ab dem 01.01.2022 der Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses für die Beschäftigung von Übungsleiterinnen oder -leitern im Kinder- und Jugendbereich für eine Förderung erforderlich sein. Die im Rahmen des Verfahrens zu fordernden Prüfungen werden zukünftig stichprobenhaft durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport und nicht wie bisher vom Landessportbund (LSB) vorgenommen.

"Wir haben lange miteinander gerungen, wo und wie die Richtlinie anzupassen ist. Die heute beschlossene Neufassung ist ein guter Kompromiss im Sinne des Sports und der Sporttreibenden", stellte Staatsrat Fries fest. "Mit der Einführung des Nachweises eines erweiterten Führungszeugnisses leisten wir einen Beitrag zur weiteren Stärkung des Kindes- und Jugendschutzes." Der Staatsrat betonte dabei, dass das Führungszeugnis ein weiterer Baustein neben den Konzepten zum Schutz des Kindeswohls im organisierten Sport der Deutschen Sportjugend sowie seiner Umsetzung in Bremen durch den LSB und die Bremer Sportjugend darstellt.

Die Neufassungs der Richlinine kann auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft eingesehen werden: https://sd.bremische-buergerschaft.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZd3tX4giPreTjAKi9iuGjdk

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. David Lukaßen, stellv. Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-6682,
E-Mail: David.Lukassen@soziales.bremen.de