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Der Senator für Finanzen | Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Erbbaurecht mit niedrigeren Zinssätzen in Bremen

Aufbruchsignal für Baugemeinschaften und Genossenschaften

16.07.2020

Die Senkung der Erbbauzinssätze für Wohnzwecke in Bremen wurde heute (16. Juli 2020) von der Baudeputation beschlossen. Bausenatorin Maike Schaefer und Finanzsenator Dietmar Strehl begrüßten die Entscheidung, die einen entsprechenden Senatsbeschluss aufgreift. Strehl betonte: "Grundstücke in Erbbaurecht zu vergeben statt zu verkaufen, funktioniert in Zeiten extrem niedriger Zinsen nur, wenn sich die finanziellen Bedingungen verbessern. Dies wird, wenn auch der Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, so ermöglicht."

Bausenatorin Schaefer ergänzte: "Das ist ein wichtiges Signal insbesondere auch an Baugemeinschaften und Genossenschaften, in Bremen bezahlbaren und sozialen Wohnraum zu schaffen. Mit der Entscheidung ist es uns gelungen, einen wichtigen Teil des Koalitionsvertrages umzusetzen."

Die neuen Erbbauzinssätze im Detail:

  • Die Zinssätze werden bei ausschließlich oder überwiegend für Wohnzwecke genutzten Grundstücken auf 2 Prozent (bisher 5 Prozent) des Grundstückswertes gesenkt.
  • Bei Grundstücken, die für Gemeinbedarfszwecke, beispielsweise für soziale Einrichtungen, genutzt werden, wird der Erbbauzinssatz auf mindestens 1 Prozent (bisher mindestens 2 Prozent) des Grundstückswertes reduziert.
  • Der Erbbauzins für sportliche Nutzung beträgt wie bisher 1 Euro pro Quadratmeter und Jahr.

Ende 2025 werden die Erfahrungen mit den neuen Zinssätzen evaluiert und gegebenenfalls angepasst.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de