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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Corona-Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten möglich

Nach Rückkehr aus Risikogebiet besteht Quarantänepflicht

14.07.2020

In den kommenden Wochen erwartet auch Bremen eine große Anzahl an Personen, die aus dem Ausland nach Bremen zurückkehren. Durch vermehrte Reisetätigkeiten steigt auch die Gefahr einer erneuten Ausbreitung des Corona-Virus. Um dem vorzubeugen, ermöglicht es das Land Bremen allen Bremerinnen und Bremern, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, sich auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen zu lassen.

"Wir haben bereits zu Beginn der Pandemie gesehen, dass sich Infektionen aus Urlaubsorten heraus verbreitet haben. So ist Corona auch nach Bremen gekommen. Dieser Situation wollen wir jetzt vorsorgen und deswegen Tests für alle anbieten, die von einer Reise aus einem Risikogebiet nach Bremen zurückkehren", so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. Diese Regelung gilt nur für Rückreisen aus sogenannten Risikogebieten. "Um eine zweite Welle zu verhindern oder zumindest gering ausfallen zu lassen, müssen wir dafür sorgen, dass es keine unkontrollierte Ausbreitung der Infektionen gibt, gerade nach der Rückkehr aus Risikogebieten", erläutert Bernhard weiter.

Um nach der Rückkehr nach Bremen einen Test durchzuführen, kann man sich an das Bürgertelefon unter der 115 wenden. Von dort wird dann ein Test in der Teststelle GeNo Corona Messehalle bzw. in Bremerhaven veranlasst. Dieser Test wird für die Rückkehrerinnen und Rückkehrer kostenfrei angeboten. Es wird darum gebeten sich nicht ohne telefonische Anmeldung unter der 115 zur Messe zu begeben.

Darüber hinaus besteht eine Quarantäne-Pflicht für alle Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten. Diese Risikogebiete werden durch das Robert-Koch-Institut bekanntgegeben und bilden eine gemeinsame Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit, des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministeriums des Innern ab. Diese Quarantäne muss sofort nach Rückkehr nach Bremen dem Ordnungsamt in Bremen bzw. dem Gesundheitsamt in Bremerhaven mitgeteilt werden und gilt für 14 Tage. Die Quarantäne kann ausgesetzt werden, wenn man bei Rückkehr nach Bremen ein ärztliches Zeugnis in Deutscher oder Englischer Sprache nachweisen kann, das einen negativen labordiagnostischen Befund auf eine Infektion mit dem Corona-Virus enthält. Dieser Befund darf nicht früher als 48 Stunden vor Einreise nach Bremen ausgestellt worden sein.

Die Quarantäne nach Rückkehr aus einem Risikogebiet kann auch durch ein negatives Testergebnis nach der Rückkehr verkürzt werden. Dafür muss man sich nach der Rückkehr in Quarantäne begeben und darf diese für den Test in der Messehalle bzw. in Bremerhaven verlassen. Die Quarantäne gilt erst dann als beendet, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. „Bitte achten Sie aber auch danach weiterhin darauf, ob Sie Symptome entwickeln. Wir dürfen nicht durch individuelle Nachlässigkeiten aufs Spiel setzen, was wir in den vergangenen Wochen und Monaten erreicht haben. Wir alle müssen weiterhin dazu beitragen, dass wir vor allem besonders gefährdete Personen schützen und eine weitere Ausbreitung verhindern“, betont Claudia Bernhard.

Informationen rund um die Testung, zu Risikogebieten und der aktuell gültigen Corona-Rechtsverordnung erhalten Sie unter der Nummer 115.

Informationen rund um Reisen ins Ausland gibt es außerdem unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de