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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Gewerbeaufsichtsamt führt Corona-bedingte Begehungen durch

Bisher mehr als 200 Kontrollen – Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt

08.07.2020

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden auch in Bremen diverse Auflagen für Unternehmen und Betriebe erlassen. Diese betreffen sowohl vorhandene Hygienekonzepte als auch angepasste Arbeitsschutzkonzepte. Die Gewerbeaufsicht hat darum in den vergangenen Wochen vermehrt Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung dieser Konzepte zu überprüfen.

Die Schwerpunkte der Kontrollen lagen bisher im Bereich der Friseure, Gastronomiebetriebe, Hotels, Fitnessstudios, Tankstellen und Paketverteilzentren. Dabei wurden bislang mehr als 200 Kontrollen durchgeführt. Beim überwiegenden Teil der Kontrollen konnten keine Mängel festgestellt werden. Jedoch mussten bei rund 20 Prozent der Betriebe weitere Schritte eingeleitet werden, da es entweder kein Hygienekonzept gab oder Hygiene- oder geringere Arbeitsschutzmängel festgestellt wurden. Da jedoch keine gröberen Verstöße festgestellt wurden, beliefen sich die weiteren Schritte auf mündliche Verwarnungen, die vor Ort ausgesprochen wurden, sowie auf Revisionssschreiben mit Vorgaben notwendiger Nachbesserungen.

"Die bisherigen Kontrollen haben gezeigt, dass sich der überwiegende Teil der Betriebe der Wichtigkeit von Hygiene- und Arbeitsschutzkonzepten bewusst ist. Unsere Kontrollen haben vor allem Betriebe im Fokus gehabt, die von Lockerungen betroffen waren und bei denen wir eventuell Ausbrüche vermuten könnten. Genauso werden wir auch in den kommenden Wochen weiter vorgehen und die Kontrollen fortsetzen", so Senatorin Claudia Bernhard. Vorgesehen sind die Kontrollen der Gewerbeaufsicht in der nächsten Zeit neben den bereits benannten Branchen auch im Bereich der Callcenter, Kinos und Baustellen.

Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht beziehen sich überwiegend auf die Kontrolle von Arbeitsschutzkonzepten. Bei offensichtlichen Mängeln kann die Gewerbeaufsicht jedoch auch Hygienekonzepte im Kontext einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz kontrollieren. Darüber hinaus erfolgte ein Teil der durchgeführten Kontrollen gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Dadurch konnten beide Ämter gemeinsam sowohl umfassende Kontrollen durchführen, als auch den kontrollierten Betrieben beratend zur Seite stehen.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de