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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Broschüre in leichter Sprache zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

02.07.2020
Bild: Die Broschüre zum Gesetz in Leichter Sprache
Bild: Die Broschüre zum Gesetz in Leichter Sprache

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) stärkt die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen. Es ist aber nicht immer ganz einfach, die damit verbundenen Neuerungen zu vermitteln. Mit dem gerade erschienenen Magazin Selbst.Bestimmt unternimmt die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport den Versuch, Menschen mit Behinderungen in einfachen Formulierungen das BTHG in Grundzügen nahezubringen. Mit der Umsetzung hat die Senatorin die "selbstverständlich GmbH" beauftragt. „Selbstverständlich“ ist als Agentur ausgegliedert aus dem Martinsclub und schreibt und übersetzt Texte in der einfachen Sprache "Verso". Eine Leseprobe aus dem Vorwort von Sozialsenatorin Anja Stahmann:

"Damit das Gesetz kommen kann, braucht jeder Mensch ein eigenes Konto. So sieht er, wie viel Geld er im Monat ausgeben kann. Einen Teil braucht er für Miete, für Essen, Putz- und Waschzeug, Kleidung oder ein Telefon. Nicht jeder hat dafür genug eigenes Geld, Lohn oder Rente. Dann zahlt der Staat das Geld auf das Konto ein. Das ist immer so, egal, ob ein Mensch behindert ist oder nicht. Dieses Geld heißt "Sozialleistung".

Menschen mit Behinderung brauchen aber noch mehr Geld. Zum Beispiel für Hilfsmittel, Assistenzen, Hilfe bei der Arbeit, einen Fahrdienst oder Begleitung in der Freizeit. Das alles ist sehr teuer. Früher musste man das selber bezahlen. Erst wenn das eigene Geld verbraucht war, gab es Geld vom Staat dazu. Das Geld vom Staat heißt "Teilhabeleistung".

Jetzt kann man vom eigenen Geld mehr behalten. Auch der Partner kann mehr von seinem Geld behalten. Er muss nur noch bei der Sozialleistung Geld abgeben, nicht mehr bei der Teilhabeleistung.

Außerdem: Bald wird genau geprüft, welche Unterstützung ein Mensch sich selber wünscht. Zum Beispiel, wo er leben möchte, wo er essen möchte, ob er ins Kino gehen oder lieber einen Kurs besuchen möchte. Bis 2023 soll jede und jeder gefragt werden. Menschen mit einer Behinderung müssen auch nicht unbedingt in einer Werkstatt arbeiten. Sie können auch in einer Firma arbeiten. Dafür werden sie besser unterstützt.

Dieses Magazin heißt Selbst.Bestimmt. Es erklärt nicht das ganze Bundes-Teilhabe-Gesetz. Aber es greift viele Fragen auf. Das Heft ist für Menschen mit Behinderungen. Und es ist für Menschen, die ihnen helfen, ihr Leben zu meistern."

Das Heft wird über die Träger kostenlos verteilt und steht zum Herunterladen hier zur Verfügung.
Einzelne Exemplare sind zu beziehen über Natascha Rode-Knorr natascha.rode-knorr@soziales.bremen.de

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport,
Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de