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Der Senator für Kultur

Staatsrätin Emigholz: „Brauchen gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern“

Senat beschließt Mitantragstellung für den Bundesrat

12.05.2020

„Die Kulturschaffenden brauchen in dieser schweren Zeit der Corona-Pandemie Hilfe und Unterstützung – und zwar in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern. Daher freue ich mich sehr, dass der Senat heute beschlossen hat, einen entsprechenden Bundesratsantrag zu unterstützen.“ Mit diesen Worten kommentiert Kultur-Staatsrätin Carmen Emigholz die heute (12. Mai 2020) vom Senat beschlossene Mitantragstellung Bremens zu einem Berliner Entschließungsantrag, der beim Bundesrats-Plenum am kommenden Freitag (15. Mai) beraten werden soll.

Der Antrag mit dem Titel „Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern – Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten“ hat sich zum Ziel gesetzt, die Existenz selbstständiger Künstlerinnen und Künstler zu sichern und weite Teile der Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft stützen. Auch die in finanzielle Nöte geratenen staatlich geförderten Kultureinrichtungen sollen zusätzlich unterstützt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, für selbstständige Kultur- und Medienschaffende ohne eigene Betriebsstätte, deren Einnahmen durch die Absage von Veranstaltungen oder Aufträgen in der Zeit der Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Staatsrätin Emigholz: „Wir haben seitens des Senats auf die existenzielle Notlage dieser Menschen bereits Anfang April mit unserem bremischen Sofortprogramm für freie Kulturakteure reagiert. Nichtsdestotrotz bleibt die Notwendigkeit bestehen, hier jenseits von den Leistungen der Jobcenter umfassende Hilfen auf den Weg bringen. Somit bin ich für den Berliner Vorstoß dankbar, und wir unterstützen diesen sehr gern.“

Inhaltlich setzt die Entschließung zudem an der Forderung der Kulturminister- und Wirtschaftsministerkonferenzen an, den Solo-Selbstständigen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.180 Euro monatlich zu gewähren.

„Auch in Zeiten der Corona-Krise hat sich an der kulturpolitischen Haltung des Senats nichts geändert: Kunst und Kultur tragen ganz entscheidend zur bremischen Lebensqualität bei“, betont Staatsrätin Emigholz. „Es ist und bleibt unser Ziel, für möglichst alle Menschen in unserer Stadt ein attraktives künstlerisches und kulturelles Angebot sicherzustellen – und das sowohl unter den Bedingungen, die in Zeiten der Pandemie gelten, als auch im Anschluss daran. Dafür braucht es nationale, zwischen Bund und Ländern abgestimmte Programme - und diese fordern wir mit diesem Antrag ein.“

Ansprechpartner für die Medien ist Heiner Stahn, Tel. 0421 361-16173, Mail: heiner.stahn@kultur.bremen.de