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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Besuche in Pflegeheimen sollen unter Auflagen wieder möglich werden

Senatorin Stahmann legt Konzept für Lockerungen vor

05.05.2020

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sollen unter Auflagen wieder Besuch empfangen dürfen. Einen entsprechenden Vorschlag hat Sozialsenatorin Anja Stahmann dem Senat am heutigen Dienstag, 5. Mai 2020, in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorgelegt. Mit den Trägern der Einrichtungen sollen nun die Details eines Öffnungskonzepts abgesprochen werden, damit Lockerungen in der kommenden Woche in Kraft treten können.

„Nach annähernd acht Wochen mit Betretungsverboten für Pflegeeinrichtungen müssen wir dringend Wege finden, Besuche wieder zu ermöglichen“, sagte Senatorin Stahmann. Es sei „auch in der Pandemie weder Angehörigen noch Bewohnerinnen und Bewohnern auf Dauer zuzumuten, ohne die familiären Kontakte zu leben“. Gleichzeitig müsse allen Beteiligten klar sein, dass Pflegeeinrichtungen die mit Abstand verwundbarsten Orte in unserer Gesellschaft in der Pandemie seien: „Wir dürfen nicht leichtfertig Gesundheit und Leben einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufs Spiel setzen, die das größte Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf trägt.“

Am weitesten geht nach einem jetzt vorgelegten Vorschlag der Senatorin die Aufhebung des Verbots für Menschen in stationären Hospizen. Dort sollen Besuche von engsten Angehörigen sowie – im Rahmen der Sterbebegleitung – auch durch Ehrenamtliche und ambulante Hospizdienste wieder zugelassen werden. „Unsere Gesellschaft darf Menschen in den letzten Tagen und Wochen ihres Lebens nicht allein lassen und isolieren“, sagte Senatorin Stahmann. „Der sterbende Mensch und die Angehörigen brauchen menschliche Nähe. Das wollen wir niemandem versagen, wenn das nicht zwingend erforderlich ist.“

Relativ weitgehende Lockerungen schlägt sie darüber hinaus für das Außengelände von Pflegeeinrichtungen vor. Angehörigenbesuche sollen möglich werden, wenn das in der Coronaverordnung des Senats festgelegte Abstandsgebot von anderthalb bis zwei Metern sowie die Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Leitung der jeweiligen Pflegeeinrichtung soll darüber hinaus die Möglichkeit haben, für ihre Einrichtung spezifische Auflagen zu erteilen.

Im Übrigen, so der Vorschlag weiter, soll unter strengen Auflagen und nach Terminabsprache der Besuch einer einzelnen Person für jeweils eine bis zwei Stunden täglich erlaubt sein. Voraussetzung ist, dass Besuchende und Besuchte symptomfrei sind und nach Möglichkeit einen Mund-Nase-Schutz tragen. Beide müssen einen Abstand von 1,5 Meter halten, was durch „organisatorische, optische oder physische Barrieremaßnahmen gefördert werden kann, zum Beispiel durch eine Markierung oder Trennwand“. Speisen dürfen nicht mitgebracht werden und Essen soll während des Besuches nicht erlaubt sein. Das Trinken aus nicht angebrochenen Verpackungen und aus selbst mitgebrachten Gefäßen während des Besuchs ist möglich, wenn die Einrichtung das im Einzelfall gestattet. Das Personal der Einrichtung soll die Kontaktaufnahme begleiten, Besucherinnen und Besucher müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Jeder Besuch muss sich beim Betreten und Verlassen der Einrichtung für den Fall einer Kontaktnachverfolgung registrieren lassen. Auch die Einweisung in Hygienemaßnahmen sowie Händedesinfektion sollen dann erforderlich sein. Der Besuch soll schließlich nach Möglichkeit nicht im Zimmer des Bewohners oder der Bewohnerin empfangen werden, sondern in separaten, ausreichend großen Räumlichkeiten. Ausgenommen davon sind Besuche bei bettlägerigen Personen oder Menschen mit behinderungsspezifischen Bedarfen.

„Das alles wird die Einrichtungen vor immense Herausforderungen stellen“, sagte die Senatorin. Die Einzelheiten der Umsetzung müssten jetzt mit den Trägern besprochen und konkretisiert werden. „Ich erhoffe mir im Interesse der Betroffenen sehr, dass wir uns schnell über praktikable Konzepte verständigen werden. Aber wir dürfen die Einrichtungen in dieser ohnehin angespannten Situation mit dem Wunsch nach Öffnung auch nicht überfordern.“

Alle Lockerungen sollen Einrichtungen der stationären Pflege betreffen, also Altenpflege, Behindertenhilfe inklusive Kurzzeitpflege, Pflege-Wohngemeinschaften und Tagespflegen sowie Seniorenresidenzen. Ziel ist es, mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung am kommenden Dienstag (12. Mai) in den Senat zu gehen.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de