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1,2 Milliarden Euro für Folgen der Corona-Pandemie

Senat beschließt Bremen-Fonds zur Bewältigung der Krise

28.04.2020

Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen: Mit einem 1,2 Milliarden Euro umfassenden Bremen-Fonds will der Senat die notwendigen Mittel zur Bewältigung der Krise bereitstellen. Einer langfristigen Rezession, steigender Arbeitslosigkeit und dauerhaften sozialen Notlagen gilt es, entschlossen und vor allem nachhaltig entgegenzutreten. Der Kredit soll ab 2024 innerhalb von 30 Jahren getilgt werden. Der Bremen-Fonds und die damit verbundene Kreditaufnahme erfordern selbstverständlich die Zustimmung des Parlaments. Der Senat kündigt eine Regierungserklärung zu den Corona-Folgen für die nächste Sitzung der Bremischen Bürgerschaft an.

Der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, betont: „Wir müssen nicht nur die Soforthilfen für Kleinunternehmer, Solo-Selbstständige und Freiberufler finanzieren. Mittel- und langfristig müssen wir in Bremen und Bremerhaven auch die Weiterentwicklung und Modernisierung unserer Wirtschaft unterstützen, in die Digitalisierung investieren, uns mit der Innenstadt- und Einzelhandelsentwicklung befassen und das Gesundheitswesen neu aufstellen, um nur einige Punkte zu nennen. Wir müssen unsere Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten und die drohende Wachstumsschwäche ausgleichen.“

Informierten in der Senatspressekonferenz: Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Bürgermeisterin Maike Schaefer, Senatorin Kristina Vogt (re.) und Senator Dietmar Strehl (li.)
Informierten in der Senatspressekonferenz: Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Bürgermeisterin Maike Schaefer, Senatorin Kristina Vogt (re.) und Senator Dietmar Strehl (li.)

Finanzsenator Dietmar Strehl ergänzt: „1,2 Milliarden Euro zusätzliche Schulden sind eine gewaltige Belastung künftiger Haushalte. Ich halte diese Entscheidung aber gerade auch als Finanzsenator für unerlässlich, um Schlimmeres zu verhindern. Eine stabile Wirtschaft und die daraus resultierenden Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sind das Fundament der Staatsfinanzen. Außerdem sind zusätzliche Investitionen in unser Gesundheitssystem und dem Erhalt der sozialen Infrastruktur unverzichtbar. Bremen stellt sich der Herausforderung – mit der Unterstützung durch die Bundesprogramme werden die Mittel für zahlreiche Maßnahmen zur Bewältigung dieser außergewöhnlichen Notsituation zur Verfügung gestellt.“

Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, legt den Fokus auf den Klimaschutz und den ÖPNV bei dem Bremen-Fonds: „Eine derart große Investition, die über 30 Jahre noch von der nächsten Generation zurückgezahlt werden wird, muss deren Belange deutlich berücksichtigen. Daher war es mir wichtig, dass sich auch der Bremen-Fonds wie der Koalitionsvertrag deutlich an den drängenden Anforderungen des Klimaschutzes messen lassen muss. Zumindest die strukturell wirksamen Maßnahmen stehen damit faktisch unter dem Vorbehalt, dass sie kompatibel sein müssen mit den Zielen des Pariser Klimavertrags. Zudem ist es wichtig, die Verkehrswende voran zu treiben und den ÖPNV zu stützen, was der Senat heute ebenfalls beschlossen hat. Daran muss sich aber auch der Bund beteiligen. Das haben heute die Verkehrsministerinnen und –minister der Bundesländer in einem Schreiben gegenüber dem Bundesverkehrsministerium gefordert.“

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, erklärt: „Um die Wirtschaft zu stabilisieren und den Unternehmen und Beschäftigten eine vernünftige Perspektive zu geben, braucht es staatliche Unterstützung und Anreize. Natürlich ist hier der Bund gefordert, die entscheidenden Impulse mit Konjunkturprogrammen zu setzen, die wir als Land flankieren müssen. Die Transformation der Wirtschaft ist in vollem Gange, sodass wir bei dem sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft und der Digitalisierung jetzt erst Recht investieren müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir wollen die öffentlichen Gesellschaften des Landes stärken, einen Rettungsschirm für besonders hart betroffene Branchen schaffen und Infrastrukturen aufbauen. Darüber hinaus brauchen wir flankierende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Der Bremen Fonds ermöglicht uns, hier die notwendigen Anreize zu schaffen und die Zukunft vieler Bremer Betriebe und Arbeitsplätze zu sichern.“

Maßnahmen, die aus dem Bremen-Fonds finanziert werden sollen:

  1. Kurzfristige aktuelle Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbekämpfung:
    Hierzu zählen neben der Finanzierung bereits laufender und ggf. noch erforderlicher Unterstützungsprogramme auch der Ausgleich von durch die Krise bedingten, nicht steuerlichen Mindereinnahmen des Staates, von steigenden Sozialleistungen, von zusätzlich entstandenen Kosten der Verwaltung, von Kosten- und Ausgabesteigerungen, von gesetzlich geregelten Ansprüchen sowie die Finanzierung der notwendigen Schutz- und Testkapazitäten (z.B. Corona-Ambulanzen) und vergleichbarer Bedarfe.
  2. Kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Verhinderung struktureller Einbrüche in Wirtschaft und Gesellschaft
    Hierzu zählen sowohl Rettungsschirme für öffentliche Unternehmen, Maßnahmen für Zuwendungs- und Zuweisungsempfänger (wie in der Kultur), für Träger der freien Wohlfahrtspflege und für ehrenamtliches Engagement als auch Rettungsmaßnahmen für private Unternehmen, von Liquiditätshilfen über konjunkturelle Impulse bis hin zur öffentlichen Beteiligung an privaten Unternehmen aus bremischem Interesse und zur Vermeidung von Insolvenzen.
  3. Kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Verhinderung sozialer Verwerfungen
    Hierzu zählen zum einen Unterstützungsmaßnahmen im Kontext KiTa und Schule, zum anderen unterstützende Arbeitsmarkt- und Ausbildungsprogramme sowie Maßnahmen vor Ort in den Quartieren.

    Anmietung, Erwerb und Betrieb zusätzlicher Unterkünfte zur Entlastung von Gemeinschaftsunterkünften. Maßnahmen zur Steigerung der gesellschaftlichen Teilhabe aller sozioökonomisch Benachteiligten, zur Milderung der Krisenfolgen bei in der Krise besonders betroffenen Gruppen sowie Unterstützung ehrenamtlichen Engagements und gemeinnützigen Vereinen, die im Zuge der Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind.

  4. Mittel- und langfristige Maßnahmen zur Unterstützung des gesellschaftlichen Neustarts nach der Krise
    Die hier erforderlichen Aktivitäten dienen der nachhaltigen und zukunftsfähigen Stabilisierung von Gesellschaft und Wirtschaft. Hier gilt es, die in der Corona-Krise erkennbar gewordene Notwendigkeit einer nachhaltigen Modernisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge und der regionalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur kraftvoll voranzutreiben.

    Insofern zählen hierzu bspw. Maßnahmen zur krisenfesten Aufstellung der Digitalisierung im Lande Bremen, zur nachhaltigen Technologie-, Forschungs- und Innovationsförderung, zur dauerhaft tragfähigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur in den einzelnen Sektoren und Quartieren als auch bspw. eine hygienegerechte Neuaufstellung des ÖPNV, um die Beeinträchtigungen der Verkehrswende durch die Corona-Krise wieder zu überwinden. Darüber hinaus ist der erforderliche Ausbau des Krankenhaus- und öffentlichen Gesundheitswesens sicherzustellen.

Bei der Ausgestaltung der einzelnen Schwerpunktfelder insbesondere im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung der Daseinsvorsorge und öffentlichen Infrastruktur werden die (Zwischen-)Ergebnisse der „Enquete“-Kommission für Klimaschutz berücksichtigt. Insbesondere die strukturell wirksamen Maßnahmen müssen sich auch vor dem Hintergrund, dass die Bremer Bürgerschaft die Klimanotlage ausgerufen hat, am Klimaschutzziel von Paris orientieren.

Ein gesellschaftlicher Neustart nach der Pandemie bietet auch die Chance, die ökologische Krise zu bewältigen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, soziale Ungleichheit zu bekämpfen, für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu sorgen sowie neue Rahmenbedingungen für die gute ökonomische Entwicklung des Landes zu schaffen. Eine nachhaltige Stabilisierung von Wirtschaft und Gesellschaft kann nur gelingen, wenn sie klimaverträglich ist.

Zur Vorbereitung der Mittelvergabe für einzelne Maßnahmen wird eine Staatsrätelenkungsgruppe gegründet. Entscheiden werden der Senat sowie die parlamentarischen Gremien. Der Bremen-Fonds umfasst nicht konjunkturbedingte Steuerausfälle. Diese werden im Rahmen des Konjunkturbereinigungsverfahren berücksichtigt und führen zu einer zusätzlichen Kreditaufnahme.

Der Bremen-Fonds setzt sich aus 900 Millionen Euro Landesmitteln und 300 Millionen Euro der Stadt Bremen zusammen. Schon jetzt profitieren die beiden Gemeinden von Beschlüssen des Senats und der Bundesregierung. Weitere werden folgen. Wenn in Bremerhaven ebenfalls eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, muss die Stadt dies gemäß Landesverfassung durch die Stadtverordnetenversammlung feststellen und kann dann gegebenenfalls einen kommunalen Kredit aufnehmen.

Außergewöhnliche Notsituation und Schuldenbremse
Die Corona-Pandemie fällt unter die im Zusammenhang mit der Schuldenbremse vorgesehene außergewöhnliche Notsituation. Ausdrücklich werden im Grundgesetz und in der Bremer Landesverfassung in einem solchen Fall Kredite erlaubt (vgl. Anhang). Die aus dem Bremen-Fonds finanzierten einzelnen Maßnahmen müssen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen.

Im Download: Auszüge aus dem Grundgesetz und der Bremischen Landesverfassung zum PDF-Download (pdf, 78.8 KB)

Immer gut informiert zum Thema: https://www.bremen.de/corona

Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de