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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Erste Lockerungsschritte für den Sport in der Corona-Pandemie

Senat beschließt Konzept für allmähliche Wiederaufnahme des Sportbetriebs

24.04.2020

Eine schrittweise Öffnung des Sportbetriebs in Bremen hat der Senat heute (Freitag, 24. April 2020) auf Vorschlag von Sportsenatorin Anja Stahmann beschlossen. Danach ist ab morgen, Freitag, dem 25. April die Nutzung von Freiluftsportanlagen für den Individualsport wieder möglich, sofern die allgemeinen Regelungen des Kontakt- und des Versammlungsverbots (§§ 5 und 6 der Corona-Verordnungen) sowie die geltenden Hygiene-Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingehalten werden. Menschenansammlungen auf Sportanlagen bleiben nach der heute verabschiedeten Allgemeinverfügung verboten (im Wortlaut: Allgemeinverfügung zur Öffnung von Freiluftsportanlagen für den Publikumsverkehr im Bereich des Individualsports gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaverordnung)).

Bürgermeister Bovenschulte (Mitte), Senatorin Bernhard (re.) und Senatorin Stahmann informieren über die Ergebnisse der Sitzung des Senats
Bürgermeister Bovenschulte (Mitte), Senatorin Bernhard (re.) und Senatorin Stahmann informieren über die Ergebnisse der Sitzung des Senats

Dabei werden folgende Auflagen erteilt:

  • Umkleideräume, Duschen, Vereinsheime und Gaststätten dürfen nicht geöffnet werden. Gebäude für die Unterbringung von Booten und Flugzeugen im Bereich des Wasser- und Flugsports dürfen ausschließlich zur Nutzung der Boote und Flugzeuge geöffnet werden. Notwendige Reparaturarbeiten können durchgeführt werden.
  • Toiletten können zur Nutzung geöffnet werden, wenn Händewasch- und Desinfektionsmittel sowie Papierhandtücher in ausreichender Menge bereitgehalten werden.
  • Die Vereine mit einer eigenen Sportanlage müssen für diese einen Hygiene- und Pandemieplan erstellen und dem Ordnungsamt auf Verlangen vorweisen. Im Hygieneplan können sie anlagenspezifische Zugangsbeschränkungen festlegen und Auflagen für die Nutzung erteilen
  • diese Pläne sind auf der Sportanlage bekannt zu machen.

„Für die Vereine ergibt sich daraus nun sicherlich eine Vielzahl von Fragen, was die konkrete Umsetzung der Allgemeinverordnung angeht“, sagte Senatorin Anja Stahmann. „Alle Anfragen werden jetzt beim Landessportbund gesammelt und dann gemeinsam mit dem für die Allgemeinverfügungen zuständigen Ordnungsamt und dem Sportamt beraten. Als Termin für diese Beratung ist der kommende Dienstag vorgesehen.“ Ein Wiedereinstieg in die Nutzung von öffentlichen und nichtöffentlichen Freiluftsportanlagen sei „unter diesen Bedingungen grundsätzlich vereinbar mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie“, hob sie hervor. Bewegung und Sport an der frischen Luft alleine oder mit gemeinsam mit einer zweiten Person in einer Distanz von 1,5 Meter oder mehr sei damit auf öffentlichen Sportanlagen und vereinseigenen Anlagen wieder möglich.

Senatorin Stahmann weiter: „Wenn sich die Öffnung bewährt und Nutzerinnen sowie Nutzer der Sportanlagen ihre Verantwortung für sich und andere wahrnehmen, wenn das Infektionsgeschehen in der Breite der Bevölkerung das zulässt, dann werden wir allmählich, auch in Abstimmung mit den anderen Ländern, auch weitere Schritte wagen können.“

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Gut informiert: https://www.bremen.de/corona
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Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de