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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Bremen bietet Möglichkeit, die Citytax zu stunden

16.04.2020

Nach Gesprächen mit der DEHOGA haben die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und der Senator für Finanzen beschlossen, dass die Citytax, die normalerweise am 15. April zu zahlen wäre, auf Antrag gestundet werden kann, um unbillige Härten für die Steuerpflichtigen zu vermeiden.

Gerade das Hotel- und Gaststättengewerbe ist stark von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen, daher müssen alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität ergriffen werden.
Die Stundung der von den Gästen in den Vormonaten eingenommenen Citytax bis Mitte September soll den Betrieben ergänzend zu den Soforthilfen von Bund und Land helfen, die schwere Zeit zu überstehen.

Um die Stundung zu erwirken, ist neben der turnusmäßig abzugebenden Steueranmeldung ein Stundungsantrag beim Steueramt Bremerhaven notwendig, in dem die aktuelle Situation des Betriebes erläutert wird. Der Antrag muss begründet werden, wobei der reine Verweis auf die Corona-Pandemie nicht ausreichend ist. Antragstellende sollten kurz darlegen, welche Auswirkungen die Pandemie bzw. die Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnung auf den individuellen Betrieb, insbesondere auf der Einnahmen- und die Ausgabenseite hat. Belege sollen nicht eingereicht werden. Im Antrag soll erkennbar sein, dass die Zahlung der Citytax für den Betrieb zum jetzigen Zeitpunkt eine unzumutbare Härte darstellt.

Anträge sind formlos einzureichen beim:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Steueramt
H.-Schmalfeldt-Str. 40
27576 Bremerhaven
Fax: 0471 590 2796
E-Mail: jasmin.harb@magistrat.bremerhaven.de (Stadt Bremen),
cem.karaman@magistrat.bremerhaven.de (Stadt Bremerhaven)

Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de