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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sportsenatorin Stahmann bereitet Schutzschirm für den Sport vor

31.03.2020

Sportsenatorin Anja Stahmann bereitet ein „Soforthilfeprogramm Sport“ als Schutzschirm für den organisierten Sport vor, der helfen soll, die Corona-bedingten Ausfälle abzufedern. Eine Entscheidungsvorlage für den Senat, die die Details regeln soll, werde derzeit in ihrem Ressort erarbeitet, sagte die Senatorin heute (31. März 2020). „Wir müssen die finanziellen Nöte der Vereine in dieser Zeit sehr ernst nehmen“, betonte Anja Stahmann. „Vielfach wird auf ehrenamtlicher Basis und mit großem Engagement viel Geld bewegt. Wir müssen den Vereinen jetzt dringend das Signal geben, dass wir sie mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nicht allein lassen. Kein Verein soll durch Covid-19 in Existenznot kommen.“

Zugesichert hat die Senatorin bereits, dass die Zuschüsse für Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie für und Organisationsleiterinnen und Organisationsleiter auf Basis des Jahres 2019 in voller Höhe auch im Jahr 2020 ausbezahlt werden. „Die Zahlungen werden automatisch auf der Grundlage der bereits vorliegenden Anträge fließen“, sagte Senatorin Stahmann, „die Vereine müssen nicht noch zusätzlich einen Antrag stellen. Angestrebt – aber noch nicht beschlossen – seien darüber hinaus Hilfen für freiberufliche Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die mit dieser Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten. „Sie sind eine wichtige Stütze des organisierten Sports, ich bin zuversichtlich, dass wir im Senat für diese Gruppe eine akzeptable Lösung finden.“

Weil städtische Sportanlagen und Sporthallen derzeit per Allgemeinverfügung nicht genutzt werden dürfen, werde die Behörde den Vereinen für die Zeit ab 1. März auch die laufenden Gebühren oder Mietkosten nicht in Rechnung stellen. Umgekehrt sollen Einnahmeausfälle vermieden werden, die den Vereinen drohen würden, wenn Schulen und Kindergärten als Mieter für Hallenzeiten ausfallen würden. Senatorin Stahmann: „Die Investitionen in die Hallen und der Unterhalt sind mit hohen Kosten verbunden, und die Mieteinnahmen sind feste Posten in der Kalkulation der Vereine. Daher dürfen die Mieteinnahmen nicht wegbrechen.“

Sofern Vereine derzeit laufende Kredite nicht bedienen können, soll zudem die Bremer Aufbau Bank Darlehenszahlungen für sechs Monate stunden. „Wir werden in diesen Fällen die erforderlichen Bürgschaften übernehmen“, sagte Senatorin Stahmann.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de