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Der Senator für Inneres und Sport

Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen und Ansammlungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Veranstalter

12.03.2020

Am heutigen Donnerstag, 12. März 2020, tritt die „Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen und Menschenansammlungen zur Eindämmung des Coronavirus“ in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 26. März 2020. Ziel dieser Verfügung ist es, die Übertragungswege des Virus zu unterbrechen und das Risiko für die Bevölkerung, sich anzustecken, einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen.

Der Senator für Inneres hat eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten erstellt. Diese dient in erster Linie der Information der Veranstalter. Manche Punkte betreffen allerdings auch nichtöffentliche Veranstaltungen, zu denen z.B. auch Hochzeitsfeiern und Betriebsversammlungen gehören.

Die Zusammenstellung ist ab sofort abrufbar unter www.inneres.bremen.de. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Ansprechpartnerin:
Karen Stroink
Tel.: (0421) 361-10116
E-Mail: karen.stroink@inneres.bremen.de