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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Senatskanzlei

Bremer Senat beschließt stärkere Wohnraumförderung

03.03.2020

Der Bremer Senat hat heute (Dienstag, 3. März 2020) weitreichende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der sozialen Wohnraumförderung beschlossen. Dazu gehört eine auf 30 Prozent angehobene Sozialwohnungsquote bei Neubauten, höhere Klimaschutzstandards für niedrigere Wohnnebenkosten, eine Überarbeitung des Förderprogramms zum Wohneigentumskauf durch Familien und die zusätzliche Bereitstellung von Wohnbauflächen. Es soll ein neues Wohnraumförderprogramm aufgelegt und die Mietpreisbindung von Sozialwohnungen verlängert werden. Zudem wird eine Genossenschaftsförderung eingeführt, und es soll ein Fördersegment für Wohnraum oberhalb der Sozialbindung geben.

Bürgermeister Andreas Bovenschulte und Bürgermeisterin Maike Schaefer
Bürgermeister Andreas Bovenschulte und Bürgermeisterin Maike Schaefer

Der Präsident des Senats, Bremens Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, betonte nach der Senatssitzung, wie wichtig ihm der Beschluss ist: „Der Senat hat damit die Weichen für einen weiteren starken Ausbau des sozialen Wohnungsbaus in Bremen gestellt. Wir benötigen dringend zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum in der Stadt. Dafür ist bereits in den vergangenen Jahren der Grundstein gelegt worden. Mit dem heutigen Beschluss haben wir dies erheblich ausgebaut. Profitieren werden davon nicht nur Leistungsbezieher, sondern auch viele Alleinstehende und Familien mit kleinem Einkommen.“

Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin sowie Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, zeigte sich ebenfalls sehr erfreut über die beschlossenen Maßnahmen: „Mit dem Paket können wir bestehende Sozialwohnungen länger in der Bindung halten und zugleich zusätzlichen Sozialwohnraum schaffen. Wir bieten Genossenschaften neue Fördermöglichkeiten und sichern auch den Wohnraum oberhalb der Sozialbindung ab. Dazu kommt, dass mit der Sozialraumquote entsprechende Angebote in der gesamten Stadt entstehen und wir so einer ‚Gettobildung‘ entgegenwirken. Zusätzlich werden Anreize zum klimafreundlichen Bauen mit KFW40-Standard geschaffen.“

Ziel der Wohnungsbaupolitik ist es, ausreichenden und bedarfsgerechten Wohnraum für alle Menschen in allen Preissegmenten zu schaffen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und der drohenden Spaltung in arme und reiche Stadtteile entgegenzuwirken. Dazu sollen in der aktuellen Legislaturperiode die Voraussetzungen für 10.000 zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden. Der Senat strebt zudem an, in dieser Wahlperiode die Zahl der Sozialwohnungen in der Stadtgemeinde Bremen auf 8.000 zu stabilisieren. Die Sozialwohnungsquote wird von 25 auf 30 Prozent erhöht. Dies soll für alle Wohnbauflächen gelten, bei denen der Kaufvertrag oder der städtebauliche Vertrag nach der Beschlussfassung durch den Senat geschlossen wird und mehr als 20 Wohneinheiten errichtet werden.

Bei der Errichtung von entsprechenden Wohngebäuden setzt der Senat künftig Anreize, nach dem KfW-40-Standard zu bauen. Der Anreiz besteht darin, dass eine Miete von 6,80 Euro pro Quadratmeter erhoben werden darf. Da die Mieterinnen und Mieter deutlich geringere Wohnnebenkosten haben, kommt die Maßnahme sowohl den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern als auch den Mieterinnen und Mietern entgegen.

Für die Wohnraumversorgung der Bevölkerung sind neben Mietwohnungen auch Eigenheime von Bedeutung. Diese werden insbesondere von Familien nachgefragt. Um diese Nachfragegruppe zu unterstützen, soll das vom Senat 2018 beschlossene Förderprogramm, das Familien mit minderjährigen Kindern bei einem Grunderwerb in einem Gebiet mit besonderem Entwicklungspotenzial in der Stadt Bremen fördert, überarbeitet und fortgeführt werden.

Eine Voraussetzung dafür, alle Alters‐ und Bewohnergruppen in allen Stadtteilen ausreichend mit Wohnraum zu versorgen, ist die Bereitstellung von geeigneten Wohnbauflächen. Aus diesem Grund soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass in dieser Legislaturperiode 10.000 zusätzliche Wohneinheiten entstehen können. Zu diesem Zweck wird in einem ersten Schritt das Impulsflächenprogramm weiterentwickelt.

Mit der strukturierten Mobilisierung von Wohnungsbauflächen soll mittel- bis langfristig eine Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten für untere und mittlere Einkommensgruppen zum Wohnungsmarkt erzielt werden, gerade vor dem Hintergrund der erwarteten Zunahme an Bevölkerung. So werden die zentralen Voraussetzungen geschaffen, um ein mindestens ausreichendes Angebot im entsprechenden Segment aufzubauen und damit sich perspektivisch der Wohnungsmarkt von einem gegenwärtigen Angebots- zu einem Nachfragemarkt entwickelt.

Ein besonderer Handlungsbedarf wird bei der Länge der Bindung liegen. Die Dauer der Sozialbindung beträgt nach den aktuellen Förderungsbedingungen 20 Jahre. Ziel ist es, diese auf mindestens 30 Jahre zu verlängern. Die Nachteile, die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Verlängerung um zehn Jahre entstehen, sind durch eine erhöhte Förderung auszugleichen. Das könnte nach dem Beispiel anderer Länder durch die Gewährung eines Zuschusses erreicht werden. Flankierend zu den im Neubau neu geschaffenen Sozialwohnungen in der Stadt Bremen, ist vorgesehen, geeignete Belegbindungen nach Auslaufen zu verlängern. Hier wird ein Potenzial von rund 300 Wohnungen gesehen.

Genossenschaften und andere kollektiv‐solidarische Formen des Wohneigentums sind eine wichtige Bereicherung des Wohnungsmarktes. Sie sollen zukünftig noch besser unterstützt werden. Neben guten Beratungsangeboten, Konzeptvergaben und Anhandgaben ist auch eine finanzielle Unterstützung wichtig. Es sollen daher die Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus fortgesetzt und am Beispiel anderer Länder die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung geprüft werden. Denkbar sind in diesem Zusammenhang etwa die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen in Form von zinslosen Darlehen oder auch Baukostenzuschüssen pro Wohnung.

Es hat sich gezeigt, dass es auch bei Haushalten, die die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus nicht einhalten, Schwierigkeiten gibt, sich mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Daher sollen insbesondere die GEWOBA, STÄWOG und BREBAU bei der Umsetzung von Pilotprojekten des mittleren Segmentes unterstützt werden. Das erste Pilotprojekt wird mit der GEWOBA auf dem Gebiet der ehemaligen Scharnhorstkaserne umgesetzt. Anhand dieses Beispiels werden auch Regularien entwickelt werden, wie die Schaffung bezahlbarer Wohnungen oberhalb der Sozialwohnungsmiete seitens der Stadt Bremen umgesetzt werden kann.

Ergänzung zur Finanzierung der jeweiligen Förderpunkte

  1. Die Anpassung der Sozialwohnungsquote auf 30 Prozent ist für Bremen kostenneutral.
  2. Die neue Mietgrenze von 6,80 Euro bei KfW40-Standard ist für Bremen kostenneutral.
  3. Für die Überarbeitung des Programms zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum durch Familien steht ein Programmtopf mit 4,0 Millionen Euro zur Verfügung.
  4. Zur Bereitstellung von Wohnbauflächen hat das Stadtentwicklungsressort ein Potenzial für etwa 30.000 Wohneinheiten identifiziert.
  5. Das neue Wohnraumförderprogramm, dass bis zum 3. Quartal 2020 erarbeitet wird, soll ein Volumen von 90 Millionen Euro enthalten. Da es sich hierbei um Darlehen durch die Bremer Aufbaubank handelt und sich Rückflüsse aus bisherigen Wohnraumförderprogrammen ergeben, ist dies haushaltsneutral.
  6. Die Verlängerung von bestehenden Bindungen im Mietwohnungsbereich kann je nach Erfolg der einvernehmlich zu führenden Gespräche mit den Eigentümern bis zu 4,0 Millionen Euro im Jahr 2022 kosten. Gleiches gilt mit 3,5 Millionen Euro für die Genossenschaftsförderung sowie mit 2,5 Millionen Euro für bezahlbare Wohnungen oberhalb der Sozialwohnungsmiete. Diese Summen sind im Haushalt je nach benötigter Höhe berücksichtigt.
  7. In den Jahren 2014 bis 2018 sind etwa 3000 Wohneinheiten mehr genehmigt als fertiggestellt worden. Dieses Potenzial wird den Wohnungsmarkt in absehbarer Zeit erreichen und weiter entlasten.

Foto: Senatspressestelle