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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Weg frei für bessere Beschäftigungsbedingungen im Bremer Gastgewerbe

Tarifausschuss stimmt zu – Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa kann aktuellen Entgelttarifvertrag im Hotel- und Gaststättengewerbe für allgemeinverbindlich erklären

23.01.2020

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa setzt sich gemeinsam mit den Sozialpartnern für eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen im Gastgewerbe ein. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Stärkung der Tarifbindung.
Ein bedeutender Zwischenschritt zur Erreichung dieses Ziels war die Erörterung eines Antrags auf Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe vom 24.09.2019 im Tarifausschuss des Landes Bremen. Beim Tarifausschuss handelt es sich um ein paritätisch besetztes Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, dessen positives Votum Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlicherklärung ist.

In der gestrigen Sitzung (22. Januar) hat der Tarifausschuss nach Auswertung der von der senatorischen Behörde vorgelegten Informationen und Erkenntnisse empfohlen, den Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen für allgemeinverbindlich zu erklären. Bei einer Allgemeinverbindlicherklärung handelt es sich um eine Ausweitung des Tarifvertrages auf die nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Geltungsbereich des Tarifvertrages. Diese haben danach ebenfalls Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen.

Die Senatorin für Arbeit, Wirtschaft und Europa hat nunmehr die Möglichkeit, die Allgemeinverbindlicherklärung vorzunehmen. Damit wird an eine bereits bestehende Allgemeinverbindlichkeit des Vorgängertarifvertrages aus dem Jahr 2018 angeknüpft. Mit der neuen Allgemeinverbindlicherklärung gelten die 2019 zwischen den Tarifparteien vereinbarten Entgelte für alle Beschäftigen im Bremischen Gastgewerbe.

Senatorin Kristina Vogt begrüßt das Votum des Tarifausschusses: „Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages ist ein wichtiges Signal und ein großer Schritt für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe. Konkret bedeutet dies für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Ein einheitliches Mindestentgelt für alle Beschäftigten im Gastgewerbe und eine Teilhabe an der allgemeinen Lohnentwicklung gehören zu den Grundlagen guter Arbeit. Ich freue mich sehr, dass wir die Allgemeinverbindlicherklärung nun wieder vornehmen können und bin davon überzeugt, dass sich das insgesamt positiv auf die Branche auswirken wird. Ich danke den Sozialpartnern im Tarifausschuss für den konstruktiven Dialog und das zukunftsweisende Votum.“

Die Tarifvertragsparteien Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Landesverband Bremen e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe beantragt. Da es sich um einen ausschließlich im Land Bremen geltenden Tarifvertrag handelt, übertrug das Ministerium die Verfahrensführung der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.

Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de