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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung

14.01.2020

Bremen wird zusammen mit Berlin eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, um die Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung durch die Jobcenter zu verbessern. Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat heute (Dienstag, 14. Januar 2020) auf Vorschlag der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa gefasst.

Die Gesetzesinitiative soll den Jobcentern ermöglichen, die Beschäftigung Langzeitarbeitsloser kostendeckend auf Basis von über dem allgemeinen Mindestlohn liegenden, landesgesetzlich geregelten Entgelten zu fördern. Eine solche Regelung ist zum Beispiel der Bremer Landesmindestlohn, der mit 11,13 Euro höher ist als der allgemeine Mindestlohn mit 9,35 Euro.

Die von Bremen initiierte Gesetzesänderung ist notwendig, da zurzeit die Förderung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Langzeitarbeitslose einstellen wollen, nicht kostendeckend ist, wenn sie durch das Landesmindestlohngesetz oder auch das Tariftreue- und Vergabegesetz zur Zahlung eines über dem bundesweit gültigen Mindestlohn liegenden Lohn verpflichtet sind.

Die aktuelle Gesetzeslage führt dazu, dass die Unternehmen oder Einrichtungen die Differenz zwischen dem landesgesetzlich vorgeschriebenen Lohn und dem maximalen Förderbetrag selbst tragen müssen, womit die Motivation sinkt, Langzeitarbeitslose einzustellen.

Dies stellt aus Sicht der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa eine Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Gruppen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dar und konterkariert letztlich den Zweck des Gesetzes, die Chancen von Langzeitarbeitslosen auf Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern.

Senatorin Kristina Vogt: „Für langzeitarbeitslose Menschen ist der Wiedereinstieg in Beschäftigung oft schwierig. Die Lohnkostenförderung durch die Jobcenter schafft für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Anreiz, langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance in ihrem Unternehmen zu geben. Die gegenwärtige Rechtslage benachteiligt allerdings gerade diejenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die aufgrund landesrechtlicher Vorschriften Entgelte über dem allgemeinen Mindestlohn zahlen. Wir setzen uns daher mit der Gesetzesinitiative dafür ein, dass diese Schlechterstellung abgebaut und eine bessere Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung sichergestellt wird.“

Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de