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Der Senator für Inneres und Sport

Heutige Abschiebung von Ibrahim M. / Innensenator Ulrich Mäurer: Bei erneuter Rückkehr droht mehrjährige Haftstrafe

23.11.2019

In den frühen Morgenstunden hat die Bundespolizei den in Abschiebehaft sitzenden 46-jährigen Ibrahim M. von der Bremer Polizei übernommen und seine Abschiebung eingeleitet. In einem kurzen Statement gegenüber den Medien erklärte Innensenator Ulrich Mäurer heute (Samstag, 23. November 2019), dass M. die Bundesrepublik um 6.30 Uhr unter Begleitung der Bundespolizei von einem deutschen Flughafen aus verlassen habe. Am Vormittag wurde er dann den libanesischen Behörden übergeben. Die für viele Beteiligte überraschend schnelle Abschiebung sei aus „Sicherheitsaspekten“ sinnvoll gewesen, so Mäurer. Zudem dürfe niemand unnötig lange in Abschiebehaft behalten werden.

Das Verwaltungsgericht hatte am Freitagnachmittag entschieden, den Eilantrag des Mannes auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den abgelehnten Asylbescheid des BAMFs abzulehnen. Bundespolizei und Bremer Polizei hätten daraufhin die Lage neu bewertet und entschieden, die Abschiebung umgehend einzuleiten, so Mäurer. Ausdrücklich bedankte sich der Senator für die „vertrauensvolle“ Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Zugleich betonte er, dass Ibrahim M. nicht gut beraten sei, erneut eine illegale Wiedereinreise in die Bundesrepublik zu versuchen. Darauf stehe als Wiederholungstäter ein Strafmaß von mehreren Jahren. Dem Ausgang des sogenannten Hauptsacheverfahrens hinsichtlich seiner Klage gegen den abgelehnten Asylantrag sehe er gelassen entgegen, erklärte Bremens Innensenator auf Nachfrage. Den Ausgang des weiteren Verfahrens müsse M. nun im Ausland abwarten.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de