Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Lösung für die Lesumbrücke gefunden

07.11.2019

Einschätzung des Amtes für Straßen und Verkehr durch Gutachter bestätigt / Brücke wird ertüchtigt

Zum weiteren Vorgehen für die seit Ende 2018 teilgesperrte Brücke über die Lesum im Zuge der A27 gibt es jetzt eine Lösung. Noch im Juli dieses Jahres waren drei mögliche Varianten im Gespräch, mit denen möglichst schnell zusätzliche Fahrspuren über die Lesum zur Verfügung gestellt werden sollten. Dabei hatte sich das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) als schnellste Option auf die Variante zur Ertüchtigung der maroden Lesumbrücke konzentriert und sich damit gegen die Empfehlung eines Gutachtens ausgesprochen, in dem eine Ertüchtigung des Bauwerks als nicht wirtschaftlich gewertet wurde. Für Klarheit sollte die Stellungnahme eines zweiten Gutachters sorgen, die jetzt vorliegt.

"Es war richtig, dass wir uns noch etwas Zeit genommen und eine weitere Einschätzung eingeholt haben. Das Ergebnis gibt uns Recht. Die Lesumbrücke kann ertüchtigt werden und bietet damit die Möglichkeit, schnellstmöglich wieder vollwertige drei Fahrspuren zusätzlich auf der so wichtigen Wegeverbindung zwischen Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven zur Verfügung zu stellen", sagte Mobilitätssenatorin und Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer zu dem jetzt vorliegenden Ergebnis.

Im Juli 2019 wurde bereits ein Sachstand zur Lesumbrücke und zum weiteren Vorgehen gegeben. Vorgestellt wurden zu diesem Zeitpunkt drei mögliche Varianten, mit denen eine Nutzung des gesperrten Brückenüberbaus in einem vertretbaren Zeitrahmen ermöglicht werden kann. Dabei wurde die statische Ertüchtigung des Brückenüberbaus als Vorzugsvariante herausgestellt und eine dafür notwendige ergänzende Gutachtliche Stellungnahme für den Herbst 2019 angekündigt.

Diese Stellungnahme liegt seit dem 29. Oktober im ASV vor. Im Ergebnis bestätigt die Stellungnahme des Gutachters die Annahme des ASV, wonach der Brückenüberbau statisch ertüchtigt werden kann und diese Variante auch hinsichtlich der zeitlichen Abfolge die am schnellsten umsetzbare Lösung darstellt. Auf der Grundlage zusätzlicher Stahluntersuchungen zeigt die Stellungnahme in den wesentlichen Punkten Möglichkeiten der konstruktiven Bauwerksverstärkung auf. Eine wirtschaftliche Ertüchtigung des Bauwerks ist dadurch gegeben. Der im Juli 2019 gegebene zeitliche Ausblick, wonach der uneingeschränkte Verkehrswert (dreispurig) im vierten Quartal 2020 hergestellt werden kann, bleibt damit bestehen.

Unter Ertüchtigung verstehen die Fachleute die bauliche Verstärkung des Bauwerks an seinen tragenden Bauteilen. Im Falle der Lesumbrücke, bei der die tragende Konstruktion aus Stahl besteht, wird zusätzlicher Stahl in die tragende Konstruktion eingebaut. Dies geschieht im Wesentlichen an den Stellen, an denen rechnerisch die zulässigen Belastungen überschritten werden. Zudem wird das ASV die Teilsperrung auch nutzen, um weitere notwendige Arbeiten an der Brücke durchzuführen. So wird auch der Fahrbahnbelag aus Asphalt erneuert, um eine weitere Sperrung nach der Ertüchtigung zu vermeiden.

Auf Grundlage einer umfangreichen Schadensanalyse war ein externer Gutachter Mitte des Jahres 2019 zu dem Ergebnis gekommen, dass eine statische Ertüchtigung des vorhandenen Bauwerks nicht sinnvoll und ökonomisch nicht vertretbar sei. Insbesondere diese Einschätzung hatten die Fachleute im ASV nicht geteilt und einen zweiten Gutachter mit der Untersuchung ergänzender Details beauftragt. Da die statische Ertüchtigung eines Bauwerks in aller Regel die schnellste und wirtschaftlichste Lösung für eine weitere uneingeschränkte Nutzung darstellt, wurde an dieser Lösung festgehalten. Da die weitere Nutzung des Bauwerks allerdings zeitlich begrenzt ist, wurde bereits im Dezember 2018 die Planung für einen kompletten Brückenneubau beauftragt. Die Fertigstellung der neuen Brücke wird aktuell für das Jahr 2028 erwartet.

Der schlechte Zustand vieler Brücken in Deutschland ist seit Jahren vieldiskutiertes Thema in Politik, Medien und der Fachwelt. Auch Bremen ist davon betroffen.
Schon existierende oder drohende Einschränkungen bei der Nutzung von Brückenbauwerken können weitreichende Auswirkungen haben. Um die Dauerhaftigkeit und die Sicherheit von Brückenbauwerken zu gewährleisten, werden Brücken in Deutschland seit einigen Jahren systematisch nach Vorgaben des Bundes statisch nachgerechnet. Aufgrund der Vielzahl der nachzurechnenden Brücken stehen dabei zunächst die Hauptverkehrsstrecken im Vordergrund. Nicht selten bedingen die Ergebnisse Einschränkungen für die Nutzbarkeit der Brücken oder erfordern Maßnahmen bis hin zum Neubau. Im November 2018 hatten erste Ergebnisse im Zuge der Nachrechnung für die A27-Lesumbrücke Defizite bei der Tragfähigkeit der Brücke ergeben. Infolge dessen musste ein Teil der Brücke für den Verkehr in Fahrtrichtung Walsrode/Hannover gesperrt werden. Dadurch stehen jeder Fahrtrichtung aktuell nur noch zwei statt drei Fahrstreifen zur Verfügung.

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de