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Der Senator für Finanzen

Startschuss für die Haushaltsberatung

Senat beschließt Eckwerte für die Haushalte 2020/2021 vom Land und der Stadtgemeinde Bremen

01.10.2019

Der Senat hat heute (1. Oktober 2019) die Haushaltseckwerte für 2020/2021 beschlossen. Zum ersten Mal gilt die im Grundgesetz und der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse – neue Kredite sind tabu. Gleichzeitig profitiert Bremen von den verbesserten Rahmenbedingungen, die sich aus den ab 2020 geltenden neuen Bund-Länder-Finanzbeziehungen ergeben. Der neue kommunale Finanzausgleich wirkt sich ebenfalls 2020 erstmals aus, unter anderem durch die Übernahme der kommunalen Schulden durch das Land (die Stadt Bremen wird allein in 2020 um rund 180 Millionen Euro Zinszahlungen entlastet und Bremerhaven um rund 49 Millionen Euro).

Der Senatsbeschluss ist der Startschuss für die weitere intensive Haushaltsberatung. Heute ging es um die "technischen" Eckwerte, abgeleitet aus der Finanzplanung - unter Berücksichtigung insbesondere der aktuellen Steuerschätzung, der Tarifabschlüsse für 2020/2021, der schrittweisen Erhöhung der Grundschullehrerbesoldung auf A 13 und Veränderungen von Bundesgesetzen. Neu hinzugekommen sind insgesamt 180 Millionen Euro Schwerpunktmittel für die kommenden zwei Jahre. Fest steht, dass daraus 20 Millionen Euro jährlich zur Finanzierung der beitragsfreien Kitas genutzt werden. Im weiteren Verlauf der Haushaltsberatungen werden weitere daraus zu finanzierenden Projekte festgelegt.
Dietmar Strehl: "Vor uns liegen anstrengende Gespräche. Wir müssen Prioritäten setzen, um die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schwerpunkte umzusetzen. Klar ist: Es gibt immer mehr gute Ideen als finanziellen Spielraum."

Weiterer Verlauf der Haushaltsberatungen
Die Fachressorts werden jetzt ihre Eckwerte inhaltlich konkretisieren und Projekte für die Schwerpunktmittel anmelden. Anfang 2020 wird der Senat über die Verteilung der Schwerpunktmittel entscheiden. Danach befassen sich die Deputationen mit dem Haushalt. Anschließend erfolgt die 1. und zweite Lesung in der Bürgerschaft. Angestrebt ist die abschließende Beratung des Haushalts vor den Sommerferien 2020.
Bis zur 2. Lesung und Beschlussfassung der Bürgerschaft über den Haushalt 2020/2021 gibt es ab dem 1.1.2020 die so genannte haushaltslose Zeit. In dieser Phase dürfen keine neuen Projekte begonnen werden. Projekte und Initiativen, die von der Fortführung befristeter Zuwendungen abhängig sind, können auch über den 31.12.2019 finanziert werden. Dietmar Strehl betont: "Wir wissen, wie wichtig die von zahlreichen Projekten geleistete Arbeit für die Lebensqualität in Bremen ist. Die dort Beschäftigten sollen nicht um ihre Arbeitsplätze zittern müssen und die Initiativen brauchen Planungssicherheit. Dass wollen wir sicherstellen."

Im Download:
Zentrale Punkte im Haushaltsrahmen 2020/2021 (pdf, 458.7 KB)
Haushaltsweckwerte Land Bremen (pdf, 76.6 KB)
Haushaltseckwerte Stadt Bremen (pdf, 73.2 KB)

Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen
Tel.: (0421) 361-4072
E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de