Sie sind hier:

Der Senator für Kultur

Ausschreibung des 43. Bremer Förderpreises für Bildende Kunst 2019

27.09.2019

Der Senator für Kultur vergibt zum 43. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben und ist mit 6.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen oder seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, können sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.

Wer keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen kann, muss eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritiken in öffentlichen Medien belegen können.

Die Ausschreibung, die Bewerbungsrichtlinien und das Bewerbungsformular stehen auf der Webseite der Städtischen Galerie Bremen unter www.staedtischegalerie-bremen.de im Bereich Förderprogramme zum Download bereit.

Bewerbungsschluss ist Freitag, 15. November 2019

Adresse:
Städtische Galerie Bremen
Buntentorsteinweg 112, 28201 Bremen
Stichwort: Förderpreis 2019

Später eintreffende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.