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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen

Bremen setzt Bundesteilhabegesetz in Schritten um / Neue Bescheide ab 2020

26.08.2019

Menschen mit Behinderungen sollen stärker selbst bestimmen können, wie sie leben möchten. In mehreren Schritten wird daher das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bis zum Jahr 2023 in Kraft gesetzt. Es löst die Fachleistungen der Eingliederungshilfe (Betreuung, Unterstützung, Assistenz) aus dem "Fürsorgesystem" der Sozialhilfe heraus und trennt sie klar von den existenzsichernden Leistungen (Wohnen und Lebensunterhalt). Die Eingliederungshilfe wird in das Sozialgesetzbuch (SGB) IX eingefügt, die Leistungen der Sozialhilfe werden davon unabhängig im Bedarfsfall nach SGB XII gewährt.

"Diese rechtliche Änderung verändert auch das Verhältnis zu den Ämtern", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. So müssten bis Jahresbeginn 2020 alle amtlichen Leistungen der Eingliederungshilfe entsprechend der neuen Rechtsgrundlage separat beschieden werden – einerseits die Kosten der Unterkunft und zum Lebensunterhalt, andererseits die Eingliederungshilfe-Fachleistungen (Assistenzleistungen). Bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen würden alle Zahlungen, etwa Sozialhilfe und Renten, über deren persönliches Girokonto abgewickelt und in der Regel nicht mehr direkt an die Einrichtungen überwiesen. Und schließlich gelten höhere Freibeträge, Bezieherinnen und Beziehern von Teilhabeleistungen bleibt mehr von ihrem Vermögen sowie Einkommen, Partner-Einkommen werden nicht mehr herangezogen.

"Viele Veränderungen finden innerhalb der Ämter statt", sagte Senatorin Stahmann weiter. Für andere Prozesse sei die Mitwirkung der Betroffenen erforderlich. Das gelte etwa für die Einrichtung oder Benennung eines Girokontos für den Zahlungsverkehr und den Renteneingang sowie die entsprechende Mitteilung an die Rentenkasse.

"Viele Menschen mit Behinderungen bekommen damit erstmals einen Überblick über ihre eigenen Einkünfte und können durch die höheren Freibeträge und die Nichtberücksichtigung von Partnereinkommen auch Vermögen aufbauen", sagte Senatorin Stahmann. "So können sie stärker steuern, wie sie ihr Leben gestalten wollen und wo sie sich vielleicht Alternativen wünschen." Wo der oder die Betreffende wegen einer geistigen oder seelischen Beeinträchtigung diese Verantwortung nicht allein übernehmen kann, unterstützt die rechtliche Betreuung.

Für Bewohnerinnen und Bewohner von Eingliederungshilfe-Einrichtungen gilt: Sie müssen Verträge schließen, die die bislang pauschal gezahlten Kosten separat ausweisen: Miete, Versorgung, Verpflegung und Eingliederungshilfe-Leistungen. Ab 2020 werden auf Grundlage dieser Verträge dann genau die Leistungen bezahlt, die in Anspruch genommen werden.

Neben diesen Neuerungen wird ab 2020 ein neues Verfahren zur Bedarfsermittlung sukzessive eingeführt, das den individuellen Unterstützungsbedarf auf einer einheitlichen Grundlage ermittelt. "Eingliederungshilfeleistungen sollen stärker auf die persönliche Situation angepasst werden", sagte Senatorin Stahmann. Bremen wende dazu ein Instrument zur Bedarfsermittlung an, das im Wesentlichen in Niedersachsen entwickelt und auf die bremischen Verhältnisse zugeschnitten wurde. Es werde zuerst noch erprobt und solle bis 2023 vollständig umgesetzt sein.

Eine unabhängige Beratung zu den Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz bietet die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Bremen und in Bremerhaven an.

Näheres findet sich auf der Webseite des Behindertenbeauftragten: www.behindertenbeauftragter.bremen.de