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Der Senator für Inneres und Sport

Bremen legt Eckpunkte für Ausgestaltung eines „Fußballsolidarfonds“ vor

Innensenator Ulrich Mäurer: „Diese Lösung sorgt für eine einfache und gerechte Kostenbeteiligung der DFL GmbH im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“

06.06.2019

Wenige Tage vor der Innenministerkonferenz vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel stellt der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer erstmals Eckpunkte für eine mögliche Berechnung eines „Fußballsolidarfonds“ vor. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 29. März 2019 nach jahrelangem Rechtsstreit die Beteiligung der DFL an den Polizeikosten im Zusammenhang mit Bundesligaspielen grundsätzlich für rechtmäßig erklärt hat, ist die Argumentation der DFL, allein der Steuerzahler müsse für die Polizeikosten aufkommen, hinfällig.

Allerdings hat Bremen von Anfang an dafür geworben, eine bundesweite Fondslösung zu etablieren, in die der Profifußball einzahlt und aus dem Bund und Länder einen Teil ihrer Polizeikosten refinanziert bekommen. Mit dem Bremer Vorstoß sollte stets die Grundlage für Bund und Länder zu einem solch einheitlichen Vorgehen geschaffen werden.

„Wir sind vorweg marschiert, haben den Weg freigemacht, aber jetzt müssen wir eine gemeinsame Lösung finden. Ein bundesweiter Fonds vermeidet komplizierte Abrechnungen, ist für alle Seiten planbar und verteilt die Lasten gerecht“, so der Bremer Innensenator.

Am Anfang des Weges stand Bremen völlig allein da. Inzwischen haben aber weitere Länder Interesse an der Fondsidee bekundet. Die endgültigen Modalitäten zur konkreten Ausgestaltung dieses Fonds sollte eine Arbeitsgruppe aus Vertretern und Vertreterinnen interessierter Länder und des Bundes erarbeiten. Hierfür wird Senator Mäurer anlässlich der IMK in der kommenden Woche in Kiel werben.

Auf Basis der konkreten Berechnung würden zum Beispiel für die Saison 2017/2018 die Polizeien der Länder und des Bundes von der DFL Einsatzkosten in Höhe von circa 35 bis 40 Millionen Euro erstattet bekommen.

Grundlage der Berechnung sind die geleisteten Einsatzstunden der Polizeien des Bundes und der Länder im Ligabetrieb der 1. und 2. Fußballbundesliga.

Für die Berechnung des Fußballsolidarfonds werden die Spielbegegnungen auf Basis der angefallenen Einsatzstunden in solche mit erhöhtem Kräfteaufwand und in unauffällige Begegnungen unterteilt. Berücksichtigt werden nur die Einsatzstunden bei den Spielen mit erhöhtem Kräfteaufwand.

Im nächsten Schritt werden bei diesen Spielen die Einsatzstunden, die ohnehin bei jedem Fußballspiel vom Staat zu tragen sind, von den insgesamt angefallenen Einsatzstunden abgezogen. Zum Schluss werden nur die noch verbleibenden Einsatzstunden, also die Mehraufwände der Polizeien, für die Berechnung des Fonds addiert.

Senator Mäurer: „Die Summe von 35 bis 40 Millionen Euro klingt nach viel Geld, aber angesichts der mehr als eine Million Einsatzstunden ausschließlich für die Absicherung von Fußballspielen in der 1. und 2. Liga ist diese Forderung noch sehr zurückhaltend.“ So seien in der Saison 2017/2018 mehr als 1.000 Polizistinnen und Polizisten in Deutschland ausschließlich zur Sicherung von Profifußballspielen der in der DFL zusammengeschlossenen Vereine eingesetzt gewesen. Hinzu kämen nochmal Sachkosten für Fahrzeuge, Benzin, Verpflegung, Übernachtungen, Diensthunde, Absperrungen, Sichtschutzzäune und Bus-Transfers.

Mäurer: „Auf welche Art und Weise wiederum die DFL GmbH den Fonds bestückt, muss sie im Innenverhältnis klären.“ Die jährlichen Forderungen an die DFL würden sich auf die wirtschaftlich ertragreichsten beiden oberen Fußballbundesligen beschränken, ohne Pokalspiele oder sonstige Wettbewerbe, in denen auch Vereine der 3. Liga oder der Amateurligen vertreten sind.

Wie die Mittel aus dem Fonds auf die Länder und den Bund verteilt werden, müssten die Innenminister beraten und verständigen. Dabei betont Bremens Innensenator: „Ich kann mir allerdings vorstellen, dass wir unter den Innenministern eine Mittelverteilung vereinbaren, bei der auch die Polizeikräfte derjenigen Länder von dem Fonds profitieren, die risikobehaftete Spiele der 3. Liga und der Regionalliga begleiten müssen, ohne dass diese Vereine mit Gebührenbescheiden belastet werden.“

Im Download:
„Einsatzbelastung der Polizei“ PDF-Datei (pdf, 47.3 KB)

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de