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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Teilhabechancen, Digitalisierung der Justiz und „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ – Bremen auf Justizministerkonferenz erfolgreich

06.06.2019

Bei der heute (06.06.2019) zu Ende gegangenen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Lübeck-Travemünde hat Bremen die geschlossene Zustimmung aller Bundesländer für die verbesserte Integration Haftentlassener und Langzeiterkrankter in den allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt erhalten. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder stimmten einstimmig für die Bremer Initiative, das Sozialrecht zu ändern. Eine langjährige Inhaftierung im Justizvollzug oder ein längerfristiger Krankenhaus- oder Therapieaufenthalt sollen zukünftig nicht mehr der Möglichkeit entgegenstehen, vom sogenannten „Teilhabechancengesetz“ zu profitieren.

„Ich freue mich sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen Justizminister unserem Vorstoß einstimmig gefolgt sind. Dies ist nicht nur ein justizpolitischer, sondern auch ein arbeitsmarktpolitischer und sozialpolitischer Erfolg“, so Justizsenator Martin Günthner. „Wer lange Zeit abseits des Arbeitsmarktes untergebracht war, sei es im Justizvollzug oder sei es im Krankenhaus, bedarf oftmals der aktivierenden Unterstützung, um wieder Anschluss an die Arbeitswelt zu finden. Dies ist besonders wichtig. Bei der Arbeit finden wir nicht nur einen Lebensunterhalt, sondern wir gestalten unser Leben eigenverantwortlich selbst und finden Kontakt zu Kollegen und Freunden. Es ist daher ein großer Fehler, dass das „Teilhabechancengesetz“ der Bundesregierung bislang gerade an denen vorbeigeht, die sich in einer besonderen Ferne vom Arbeitsmarkt befinden. Diesen Fehler zu beheben, gehen die Bundesländer auf unseren Vorschlag hin nun gemeinsam an.“

Nach § 16i Sozialgesetzbuch Zweites Buch können zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen. Darüber hinaus sind gezielte Coachings und Weiterbildungsmaßnahmen möglich. Das Gesetz trat im vergangenen Winter in Kraft. Die Möglichkeit der Förderung entfällt jedoch bei Personen, die aufgrund einer Unterbringung für mehr als ein Jahr keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten haben. Der Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister der Länder fordert die Bundesregierung nun auf, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass Zeiten der Haft und der stationären Unterbringung im Umfang eines Zeitraums von bis zu fünf Jahren bei der Berechnung der Bezugszeiten von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unberücksichtigt bleiben. Wer danach über sechs Jahre binnen sieben Jahren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten hat, kann von der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz profitieren.

Zur Digitalisierung der Justiz beschlossen die Justizministerinnen und Justizminister der Länder, einfach zugängliche Wege für den elektronischen Rechtsverkehr zu öffnen. Bei technischen Innovationen wie dem autonomen Fahren oder von Geräten des Alltags erzeugten Mobilitätsdaten soll die Rechtsordnung „auf Augenhöhe“ bleiben. „Mit der Einführung der elektronischen Akte am Verwaltungsgericht Bremen sind wir bundesweit darin führend, die Abläufe bei Gericht der digitalisierten Welt anzupassen. Die allgemeine Öffnung der Justiz für den elektronischen Rechtsverkehr und dies in einfach handhabbarer Form ist der logische nächste Schritt. „‘Bürgernahe Justiz‘ heißt hier ganz handfest nicht mehr auf die Papierakte zu bauen, wo die Kommunikation per E-Mail und der Austausch von Daten über die ‚Cloud‘ längst zum Alltag gehören“, so Bremens Justizsenator.

Darüber hinaus nutzte der Bremer Senator für Justiz und Verfassung die Justizministerkonferenz, um seine ablehnende Haltung zum sogenannten „geordnete-Rückkehr-Gesetz“ des Bundesinnenministers abermals zu untermauern. Der Justizvollzug dürfe nicht für die Abschiebungshaft geöffnet werden. „Ausreisepflichtige Menschen, deren einziges Vergehen es ist, bei uns erfolglos um Hilfe nachgesucht zu haben, dürfen nicht im Gefängnis landen. Familien mit Kindern gemeinsam mit Straftätern hinter der Gefängnismauer verschwinden zu lassen, ist eines Rechtsstaates unwürdig. Hiermit wird der Justizvollzug auch überfordert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Resozialisierung und Sicherheit geschult, nicht aber im Konzept ‚Wohnen minus Freiheit‘, das der Abschiebungshaft zugrunde liegt. Im bundesweit vollbelegten Justizvollzug fehlt es schon jetzt an räumlichen und finanziellen Ressourcen. Die Zusatzaufgabe ‚Abschiebungshaft‘ ist damit nicht nur unethisch, sie wird zu einem echten Sicherheitsrisiko“, so Günthner. „Eine Abschiebungshaft im Bremer Justizvollzug wird es daher definitiv nicht geben.“

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Sebastian Schulenberg, Pressesprecher beim Senator für Justiz und Verfassung, Tel. 0421/361-2947, E-Mail: sebastian.schulenberg@justiz.bremen.de