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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Neubau der Brücke über die Varreler Bäke

Planunterlagen für Bauvorhaben von Bremen und Niedersachen liegen öffentlich aus.

09.05.2019

Das Brückenbauwerk (BW 443) im Zuge der Bundesstraße 75 zwischen Bremen und Niedersachsen über die Varreler Bäke muss erneuert werden. Zur Herstellung des Baurechts wird die Planfeststellung für das o.g. Bauwerk in beiden Bundesländern parallel durchgeführt. Die jeweilige Planfeststellung umfasst dabei alle Belange, die vom Hoheitsrecht des jeweiligen Bundeslandes erfasst werden.

Die vollständigen Antragsunterlagen, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen sowie die nach § 19 Absatz 2 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) auszulegenden Unterlagen, liegen in der Zeit vom 13. Mai 2019 bis einschließlich 12. Juni 2019 in der Stadtgemeinde Bremen bei folgenden Stellen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, Empfang, 28195 Bremen

  • Montag bis Donnerstag 9:00 -15:00 Uhr und Freitag 9:00 - 13:30 Uhr

Ortsamt Huchting, Franz-Löbert-Platz 1, 28259 Bremen

  • Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr, Freitag 9:00 - 12:30 Uhr

Zum Hintergrund:
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), hat im Auftrag des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr als Oberste Landesstraßenbaubehörde des Landes Bremen die Planfeststellung für das Bauvorhaben Ersatzneubau der Brücke (BW 443), im Zuge der Bundesstraße 75 zwischen Bremen und Niedersachsen über die Varreler Bäke (von Bau km 37+346,2 bis Bau 37+647,5) beantragt. Da eine besondere Dringlichkeit der Baumaßnahme vorliegt, wird zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Baumaßnahme beantragt, weil das bestehende Brückenbauwerk abgängig ist. Die Eile begründet sich darin, dass der im vorhandenen Bauwerk verwendete Stahl kein ausreichendes Rissankündigungsverhalten zeigt. Eine kurzfristige Erneuerung des Bauwerks ist damit geboten. Es besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das länderübergreifende Bauvorhaben, das sich in den Ländern Freie Hansestadt Bremen und Niedersachsen jeweils bis zur Mitte des Fließgewässers Varreler Bäke auswirkt, werden einschließlich der beantragten landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen keine privaten Grundstücke beansprucht.

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de