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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

"Radikalisierung, Risikomanagement und Soziale Arbeit"

Justizstaatsrat Schulz eröffnet Fachtagung in der Bremer Landesvertretung in Berlin

25.04.2019

Das Bremer Justizressort veranstaltet am 25.04.2019 und am 26.04.2019 in der bremischen Landesvertretung in Berlin eine Fachtagung mit dem Titel: "Radikalisierung, Risikomanagement und Soziale Arbeit (in und außerhalb der Haft)". Die Themen des religiösen und politischen Extremismus, der Sicherheit und der Resozialisierung sollen im Rahmen dieser Tagung interdisziplinär aus verschiedenen Perspektiven am Beispiel von Extremismen, insbesondere des dschihadistischen Extremismus, diskutiert werden.

Justizstaatsrat Jörg Schulz eröffnet die Fachtagung in der Bremer Landesvertretung in Berlin
Justizstaatsrat Jörg Schulz eröffnet die Fachtagung in der Bremer Landesvertretung in Berlin

Zu Beginn der Veranstaltung sprach Justizstaatsrat Jörg Schulz ein Grußwort und betonte die große Verantwortung der Veranstaltungsteilnehmer bei der fachübergreifenden Bekämpfung von Radikalisierungen in aber auch außerhalb von Haftanstalten. "Eine fundierte Auseinandersetzung mit Radikalisierung und Risikomanagement muss den Werde-gang des Einzelnen und die Zeit vor und nach der Haft mit in den Blick nehmen. Wenn es darum geht, Wege aus dem gewaltbereiten Extremismus aufzuzeigen, sind neben dem Justizvollzug gerade auch die Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte, die Sozialen Dienste der Justiz, die Freien Träger der Straffälligenhilfe und die Akteure der Zivilgesellschaft gefordert," so Staatsrat Schulz.

Thematische Schwerpunkte der Fachtagung werden unter anderem die Arbeit und die Rolle der Sozialen Arbeit, die Formen des Zusammenwirkens unterschiedlicher Behörden und Akteure der Zivilgesellschaft und insbesondere das Thema der Risikoeinschätzung von möglicherweise Radikalisierten sein. Beiträge aus internationaler Perspektive sollen zu neuen Denkanstößen anregen.

Justizstaatsrat Jörg Schulz erklärt hierzu: "Das Thema Radikalisierung, Risikomanagement und soziale Arbeit kann weder auf einen einzelnen Bereich wie den Justizvollzug beschränkt werden noch ist es ein rein deutsches Phänomen. Wir sind daher gefordert, uns mit unseren internationalen Partnern auszutauschen. Es gilt, vielversprechende Ansätze im Sinne einer "best practice" zu entwickeln. Und wenn der gewaltbereite Extremismus an Landesgrenzen nicht Halt macht, sind auch wir gefordert, uns als ein Raum der Sicherheit, des Wissensaustauschs und des Rechts zu verstehen."

Ziel der Fachtagung ist der Austausch und die Vertiefung des Wissens um Radikalisierung, Deradikalisierung und Distanzierung vom gewaltbereiten Extremismus sowie zur Risikoeinschätzung in dem Phänomenbereich. Mit Vertreterinnen und Vertretern der Justizministerien und Gerichte, der Justizvollzugsanstalten, der Sozialen Dienste der Justiz, der Strafverfolgungsbehörden und der in dem Feld arbeitenden Freien Träger sowie Beteiligten aus der Wissenschaft und mit internationalen Partnern sollen Problemlagen sowie Konzepte und Strategien im Umgang mit Radikalisierungsgefahren erörtert werden.

Dass dem Thema des Risikomanagements auch eine rechtsstaatliche Dimension inne-wohnt, hob der Justizstaatrat besonders hervor: "Unter dem Stichwort des Risikomanagements erleben wir seit einigen Jahren, dass Behörden und Institutionen in ihrem Selbstverständnis herausgefordert werden. Die Sozialen Dienste der Justiz mit ihren Informationen zu einzelnen Klienten beispielsweise werden zunehmend als ein integraler Bestand-teil der Sicherheitsarchitektur gesehen. Die Polizei wiederum soll zunehmend bereits zur Gefahrenverhütung und nicht erst zur Gefahrenabwehr tätig werden. Ich denke, es bedarf der Diskussion, ob nicht beispielsweise das besondere Vertrauensverhältnis von Sozialarbeiter und Klienten und damit die Grundlage der Sozialen Arbeit hierdurch verloren geht. Bei der Polizei wiederum sollten wir uns fragen, ob eine freiheitliche Gesellschaft es wirklich will, dass Grundrechtseingriffe unter immer einfacheren Bedingungen möglich werden und die Grenze zu den Verfassungsschutzbehörden mehr und mehr verschwimmt."