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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Sonderkommission Mindestlohn legt aktuellen Tätigkeitsbericht vor

16.04.2019

Der Bremer Senat hat heute (16. April 2019) den aktuellen Tätigkeitsbericht der Sonderkommission Mindestlohn zur Kenntnis genommen. Gemäß Paragraph 16 Absatz 8 des Tariftreue- und Vergabegesetzes legt die Sonderkommission Mindestlohn dem Senat zum 30. April jedes zweiten Jahres einen Bericht über seine Tätigkeit vor. Die Kommission prüft dabei den Wirkungsgrad der Tarifverträge.

Im aktuellen Berichtszeitraum der letzten zwei Jahre haben 66 verschiedene öffentliche Auftraggeber die Vergabe von insgesamt etwa 6.200 öffentlichen Aufträgen gemeldet. Die Anzahl der Meldungen an die Sonderkommission Mindestlohn hat damit im Vergleich zum Berichtszeitraum zwischen März 2015 und Februar 2017 noch einmal um knapp 16 Prozent zugenommen, nachdem vor zwei Jahren bereits eine Zunahme von über 20 Prozent verzeichnet werden konnte.

"Die Steigerungen lassen sich auf eine weitere Professionalisierung der für die Vergabe zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vergabestellen zurückführen", so Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. "Wer im Land Bremen öffentliche Aufträge erhalten möchte, muss nachweisen, dass die für die Auftragserfüllung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tariflich oder entsprechend den Vorgaben der Mindestlohngesetzgebung bezahlt werden. Die Einhaltung dieser Verpflichtung kontrollieren wir umfassend und haben uns für diese Aufgabe auch personell noch einmal verstärkt. Damit werden wir auch künftig sicherstellen, dass mit Steuergeldern keine Tarifflucht oder Lohndumping bezahlt wird", so der Senator weiter.

Insgesamt 14,7 Prozent der durchgeführten Stichprobenkontrollen mündeten in eine Sanktion gegen das kontrollierte Unternehmen. In 13 von insgesamt 88 Fällen hat die Sonderkommission Vertragsverletzungen nachgewiesen und Sanktionsempfehlungen ausgesprochen. In neun der insgesamt 13 Fälle wurden die Unternehmen für Zeiträume zwischen drei und zwölf Monaten in das Vergaberegister eingetragen und damit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. Zehn Unternehmen wurden für unterschiedlich lange Zeiträume von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. Die Gesamtsumme der Vertragsstrafen belief sich insgesamt auf 42.350 Euro.

Ansprechpartner für die Medien: Tim Cordßen, Pressesprecher beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Tel.: (0421) 361-8746, E-Mail: tim.cordssen@wah.bremen.de