Sie sind hier:
  • Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat

Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat

11.04.2019

Morgen (Freitag, 12. April) findet die 976. Sitzung des Bundesrates statt. Für die Freie Hansestadt Bremen werden der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, Bürgermeisterin Karoline Linnert sowie die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller, teilnehmen. Auf der Tagesordnung des Bundesrates stehen in dieser Sitzung mehrere Gesetzentwürfe der Bundesregierung, darunter zur effektiveren Finanzkontrolle von Schwarzarbeit, zur Reform der Psychotherapeutenausbildung sowie zu Ausbildungsbeihilfen. Zudem befasst sich der Bundesrat mit zahlreichen Initiativen der Länder, unter anderem der Reform des Elternunterhalts bei Pflegebedürftigkeit.

Für das Bundesland Bremen haben folgende Themen eine besondere Relevanz:

Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)
(TOP 4)
Neugestaltung des Kinderzuschlags geplant

Kern des Gesetzes der Bundesregierung ist die Reform des Kinderzuschlages. Künftig soll die Beantragung erleichtert werden, damit mehr Kinder von den finanziellen Leistungen profitieren können. Diese sollen zudem grundsätzlich für sechs Monate gewährt werden. Von den Neuerungen sollen rund 220.000 Kinder und ihre Familien profitieren. Zu diesem TOP wird Bürgermeisterin Karoline Linnert eine Rede halten.

Entschließung des Bundesrates „Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten sichern;Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche ausweiten“
(TOP 9)
Bremen will Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessern

In ihrem gemeinsamen Entschließungsantrag setzen sich die Länder Niedersachsen und Bremen für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche ein. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die sog. Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Zustellbranche eingeführt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch die von den Versandhandelsunternehmen beauftragten Logistik-Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen. Bisher entzögen sich diese bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen häufig, indem sie ihrerseits beauftragten Subunternehmen kündigten; damit entstünde am Ende der Logistikkette eine nur schwer zu kontrollierende Grauzone zu Lasten der Beschäftigten. Nach dem Willen der Antragsteller sollten Arbeitgeber künftig zudem verpflichtet werden, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Paketzustellerinnen und -zusteller zu dokumentieren. Zu diesem TOP wird Bürgermeister Dr. Carsten Sieling eine Rede halten.

Entschließung des Bundesrates – Anwendungsregelungen Glyphosat
(TOP 11)
Bremen fordert Anwendungsregelungen für Unkrautvernichter

In dem gemeinsamen Antrag fordern Thüringen und Bremen Anwendungsregelungen für Glyphosat. Nach dem Willen der beiden Länder soll das Unkrautvernichtungsmittel künftig nicht mehr im Haus- und Kleingartenbereich, an öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten und bei der Vorerntebehandlung eingesetzt werden. Die Maßnahmen sollen zum Schutz der Biodiversität beitragen. Hintergrund der Initiative ist der Verlauf des Abstimmungsprozesses innerhalb der Bundesregierung im Vorfeld der Zulassung von Glyphosat durch die Europäische Kommission im November 2017. Trotz unterschiedlicher Auffassungen zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hatte sich Deutschland entgegen der bisherigen Praxis nicht der Abstimmung enthalten und für eine Genehmigung für weitere fünf Jahre votiert.

Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
(TOP 14)
Eigenanteil von Pflegebedürftigen soll begrenzt werden

In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die vier Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg und Bremen eine grundlegende Neuordnung der Pflegeversicherung. Die Initiatoren setzen sich dafür ein, eine Obergrenze für den Eigenanteil von Pflegebedürftigen einzuführen. Ziel ist es, die Kosten für die Versicherten trotz absehbarer Mehrausgaben für Pflegepersonal und Ausbildung verlässlich und berechenbar zu halten. Als Höchstbetrag für den Eigenanteil schlagen die vier Länder den bundesdurchschnittlichen Eigenanteil in Pflegeheimen vor, der derzeit bei 618 Euro liegt. Zur Finanzierung soll ein dynamisierter Zuschuss des Bundes eingeführt werden. Zudem soll die medizinische Behandlung in Heimen künftig über die Krankenversicherung finanziert werden, um die Pflegeversicherung zu entlasten. Zu diesem TOP wird Bürgermeister Dr. Carsten Sieling eine Rede halten.

Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes
(TOP 19)
Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte soll entfristet werden

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die durch das Integrationsgesetz von 2016 geschaffene Wohnsitzregelung für schutzberechtigte Ausländerinnen und Ausländer (§12a des Aufenthaltsgesetzes) entfristet und in dauerhaft geltendes Recht umgewandelt werden. Die Wohnsitzregelung stellt eine wichtige Voraussetzung für Bundesländer und Kommunen dar, um Integrationsangebote planen zu können. Die geplante Weiterentwicklung der Regelung erfolgt auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen der Länder.

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021
(Zensusgesetz 2021 – ZensG 2021)
(TOP 20)
Gesetz soll Durchführung des Zensus in Deutschland regeln

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Durchführung des EU-weiten Zensus („Volkszählung“) im Jahr 2021 geregelt werden. Neben aktuellen Bevölkerungszahlen sollen auch bestimmte soziodemographische Basisdaten wie die Zahl der Gebäude und Wohnungen in Deutschland erfasst werden. Für den Zensus sollen in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden; nur sofern keine Daten vorliegen oder diese für die Auswertung ungeeignet sind, sollen zusätzliche Erhebungen durchgeführt werden. Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Bundesregierung eine angemessene Balance zwischen dem Streben nach möglichst präziser Datenermittlung und dem Interesse an einer grundrechteschonenden und wirtschaftlichen Erhebungsmethode sicherstellen.

Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
(TOP 28)
Europäische Kommission will Gesamtstrategie zu UN-Nachhaltigkeitszielen

Mit dem Reflexionspapier will die Europäische Kommission eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals / SDG) auf europäischer Ebene anstoßen. Für die Erreichung der 17 Ziele für eine bessere Welt, die 2015 von der internationalen Staatengemeinschaft verabschiedet wurden, schlägt die Kommission drei unterschiedliche Szenarien vor. Diese stellen die Basis für einen geplanten europaweiten Diskussionsprozess in den nächsten Monaten dar; dessen Ergebnisse sollen in die Strategische Agenda der EU für den Zeitraum 2019 bis 2024 einfließen. Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller, wird zu diesem TOP eine Rede halten.

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
(TOP 37)
Mit dem Gesetz soll der Umbau des Energiesystems vorangebracht werden

Mit den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen, darunter die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG), sollen die Genehmigungsverfahren für Stromleitungen vereinfacht und beschleunigt sowie die Kosten für das Netzengpassmanagement gesenkt werden. Ziel ist es, den Umbau des Energiesystems zu flankieren.

Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter: www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/976/tagesordnung-976.html

Ansprechpartnerin für die Medien:
Die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit. Pressereferentin: Nicole Maschler, Telefon (030) 26930-34934, E-Mail: nicole.maschler@lvhb.bremen.de