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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Für Akzeptanz: Bremen setzt sich im Bundesrat für Verbot von Konversionstherapien von Homosexuellen ein

04.04.2019

Bremen setzt sich im Bundesrat dafür ein, dass sogenannte Konversionstherapien von Homosexuellen verboten werden. Gemeinsam mit den Ländern Hessen, Berlin und Schleswig-Holstein hat Bremen einen Antrag eingebracht, in dem Maßnahmen von der Bundesregierung gefordert werden, mit denen Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und Identität gestärkt werden. Senatorin Quante-Brandt: „Wir sehen mit Sorge, dass es in Deutschland nach wie vor sogenannte Konversionstherapien zur angeblichen ‚Heilung‘ von homosexuellen Menschen angeboten werden. Wir wissen, dass solche Angebote schwerwiegende psychische Erkrankungen zur Folge haben können. Gerade junge Menschen in der Phase der Identitätsfindung müssen vor Diskriminierung und geschützt werden.“

Wenn Homosexualität mit einer behandlungsbedürftigen Krankheit gleichgesetzt werde, verstärke dies eine Stigmatisierung. Dem könne und müsse ein Klima gesellschaftlicher Akzeptanz entgegenwirken. Senatorin Quante-Brandt: „Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung erfüllen dabei eine wichtige Schlüsselaufgabe. Eine offene und informierte Gesellschaft sowie ein wertschätzendes Miteinander tragen maßgeblich dazu bei, dass ‚Konversionstherapien‘ die Nachfrage entzogen wird.“

Die Bundesregierung wird außerdem dazu aufgerufen, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit und medizinisches Fachpersonal sensibilisiert werden. Ziel ist es, einer Pathologisierungen und Diskriminierung entgegenzuwirken. Dazu zählt auch, dass die Finanzierung von Konversionstherapien ausgeschlossen wird. Auch das Anbieten und Werben für sogenannte Konversionstherapien soll mit Konsequenzen für die Ausübung der jeweiligen Berufe, wie z. B. Arzt-, Therapie- oder Heilpraktikerberufe verbunden werden. Angestrebt wird, dass solche Angebote – insbesondere zum Schutz von Minderjährigen – auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Inwieweit auch trans- und intergeschlechtliche Personen von Anbietern solcher Konversionstherapien angesprochen werden, soll ebenfalls geprüft werden. Außerdem soll die Rolle und Verantwortung staatlicher Institutionen im Zusammenhang mit allen Versuchen, die sexuelle Identität gezielt zu verändern, historisch aufgearbeitet und dokumentiert werden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Christina Selzer, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wissenschaft Gesundheit und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: christina.selzer@gesundheit.bremen.de