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A13 für Lehrkräfte und mehr Geld für Erziehende in belasteten Stadtteilen

12.03.2019

Lehrkräfte leisten im Bundesland Bremen eine herausragende Arbeit. Das gilt für alle Schulformen und -stufen. Das soll sich auch in der Besoldung niederschlagen. Deshalb setzt das Land Bremen die Besoldungsgruppe A13 für alle Lehrkräfte, die bisher in A12 oder A12a eingruppiert sind, um. Der Senat hat sich heute (Dienstag, 12. März 2019) auf ein Stufenmodell geeinigt, das bereits zum kommenden Schuljahr greift. Demnach werden rund 1.400 Lehrkräfte (Grundschule und SEK I) in Bremen und Bremerhaven besser besoldet.

(v.l.n.r.) Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung, Bürgermeister Carsten Sieling und Bürgermeisterin Karoline Linnert.
(v.l.n.r.) Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung, Bürgermeister Carsten Sieling und Bürgermeisterin Karoline Linnert.

Dazu erklärt der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling: „Heute ist ein guter Tag für unsere Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher. Wir halten Wort und sorgen für bessere Bezahlung in Schule und Kindergarten. Trotz des harten Sanierungskurses haben wir als Senat einen klaren Schwerpunkt auf Bildung gesetzt. Mit der heutigen Entscheidung gehen wir diesen Weg konsequent weiter und verbessern wie versprochen die Arbeitssituation für die Beschäftigten in den Schulen und den Kindertagesstätten. Denn gerade dort wird das Fundament für einen guten Start ins Leben und einen erfolgreichen Bildungsweg gelegt. Mit der verbesserten Bezahlung wollen wir auch unsere Wertschätzung für die wichtige Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrerinnen und Lehrer in den Grundschulen zum Ausdruck bringen. Wir erkennen zudem an, dass die fachlichen Herausforderungen in einigen Kitas größer sind als in anderen und zahlen diesen Erzieherinnen und Erziehern mit der Erhöhung zur Entgeltgruppe 8b daher konsequent mehr. Denn überall in Deutschland werden gut qualifizierte Fachkräfte gerade im Bildungsbereich händeringend gesucht.“

Bürgermeisterin Karoline Linnert betont: „Wir wollen die Lehrkräfte, die unsere Jüngsten unterrichten, besser bezahlen. Es ist angemessen, wenn sie wie ihre Kolleginnen und Kollegen in weiterführenden Schulen A13 bekommen. Ich habe großen Respekt vor der Leistung, die Tag für Tag von den Lehrkräften erbracht wird.“

Und so funktioniert die Besoldungserhöhung:

  • Ab dem 1. August 2019 bis zum 31. Juli 2020 erhalten die Betroffenen (bezogen auf eine Vollzeitstelle) eine monatliche Zulage in Höhe von 240 Euro. Gleichzeitig entfällt die 2017 als „Vorgriff“ auf eine spätere Stellenhebung eingeführte allgemeine Stellenzulage in Höhe von aktuell 91,04 Euro, sodass sich der monatliche Bruttolohn um rund 150 Euro erhöht.
  • Ab dem 1. August 2020 bis zur Stellenhebung A12 auf A13 erhöht sich die monatliche Zulage um weitere 120 Euro auf dann 360 Euro (nach Abzug der Stellenzulage verbleibt eine monatliche Bruttolohnsteigerung von rund 270 Euro für Vollzeitbeschäftigte).
  • Zum 1. August 2021 werden die Einstiegsämter endgültig auf A13 angehoben.
  • Vorhandene Funktionsstellen in Grundschulen werden ab 1. August 2019 um eine halbe Stufe angehoben, beispielsweise von A13Z auf A14.

Für Angestellte wird noch an einer Lösung gearbeitet, weil ein Transfer in die Tarifsystematik nicht so einfach ist. Die Senatorin für Kinder und Bildung sowie die Senatorin für Finanzen werden bis Ende April 2019 verschiedene Modelle beraten.

„Ich freue mich sehr, dass wir Lehrkräften in Grundschulen nun auch mit der Besoldung die Wertschätzung entgegenbringen können, die sie verdienen. Lehrkräfte leisten an den Schulen in Bremen und Bremerhaven Großartiges. Das gilt für alle, auch für Lehrkräfte an Grundschulen, die teilweise unter extrem hohen Belastungen arbeiten. Ich danke allen für ihr außerordentliches Engagement“, sagt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.

Christian Gloede, Sprecher der GEW betont: „Ohne die Beharrlichkeit der GEW hätte es den Einstieg in und die Terminierung von A13 jetzt nicht gegeben. Die heutigen Senatsbeschlüsse sind insgesamt ein Zeichen dafür, dass sich gewerkschaftspolitischer Einsatz lohnt. Die für 2021 avisierte gleiche Bezahlung aller verbeamteten Lehrkräfte nach A13 (und in der Folge die Höhergruppierung vieler angestellter Lehrkräfte) sowie die höhere Bewertung der Kita-Arbeit sind ein Einstieg in die notwendige Debatte um Arbeitsbedingungen und Attraktivität von Bildungsarbeit, gerade von Frauen. Vor dem Hintergrund der verfassungsgemäßen Notwendigkeit der höheren Besoldung, wie sie ein von der GEW vorgelegtes Gutachten unstreitig nachweist, ist das Zeitfenster 1.8.2021 ein Kompromiss, der den Klageweg hinfällig macht. Das ist gut. Notwendig ist nun eine gute Lösung für angestellte Lehrkräfte.“

Auch Erzieherinnen und Erzieher in stark belasteten Einrichtungen der Stadt Bremen werden besser bezahlt. Damit wird ein zentraler Punkt der Bremer Erklärung „Gute Arbeit in Kitas“ zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Gewerkschaft ver.di erfüllt. Der für die kommunalen Kindertageseinrichtungen geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sieht für Erzieher und Erzieherinnen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 8b vor. Dieses Eingruppierungsmerkmal wird genutzt.
Die neue Eingruppierungsregelung soll für Einrichtungen mit einem entsprechenden Sozialindex bei KiTa Bremen zum 1. April 2019 sowie bei freien Trägern ab dem 1. August 2019 gelten.

Bei KiTa Bremen werden damit 41 Einrichtungen und rund 630 Erzieherinnen und Erzieher (57,6 Prozent der Beschäftigten die bislang Entgeltgruppe S 8a erhalten) erreicht.
Bei den freien Trägern haben 96 Einrichtungen einen Kita-Sozialindex, bei dem die Übertragbarkeit der Eingruppierungsregelungen geprüft und konkretisiert werden soll. Voraussetzung für eine Übertragung der Regelung auf die freien Träger ist die Vorlage von Informationen über Personalmengengerüste, konkrete Angaben zu Vergütungen und Eingruppierungen sowie zu den jeweils geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Rund 670 Beschäftigte könnten profitieren.

„Gute Bildung von Anfang an bezieht Kitas natürlich und ausdrücklich mit ein. Hier wird die Basis für gute Bildung gelegt. Wie bei Lehrkräften in Grundschulen sind das Engagement und das Arbeitsaufkommen in den Kitas außerordentlich. In Einrichtungen in schwierigem Umfeld ist die Belastung besonders hoch. Diesem Umstand wollen wir mit einer besseren Eingruppierung Rechnung tragen“, sagt Senatorin Claudia Bogedan.

Christian Gloede freut sich über die neue Eingruppierung, sagt aber auch: „Es ist ein wenig schade, dass die höhere Bewertung der Kita-Arbeit nicht von vornherein für alle Beschäftigten gilt, sowohl was die Stadtteile als auch die Träger anbelangt; dies würde der Vielfalt und Komplexität der Arbeit insgesamt eher gerecht werden. Hier wird im Rahmen der nächsten Tarifrunde 2020 nachgesteuert werden müssen.“

Ingo Tebje (ver.di) betont: „Der Bremer Senat und ver.di haben in einem weiteren Schritt zur Umsetzung der „Bremer Erklärung für gute Arbeit in Kitas“ die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit in sozial benachteiligten Gebieten anerkannt. Wir als Mitglieder der Betriebsgruppe ver.di begrüßen dies sehr. Speziell in diesen Quartieren fällt es immer schwerer, vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und vieler unbesetzter Stellen genügend Kolleginnen und Kollegen zu finden. Der Senat setzt hier ein klares Signal in Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die frühkindliche Bildung in der professionellen Kindertagesbetreuung.“

Und auch Grit Wetjen und Toren Christians (ver.di) freuen sich: „Heute hat der Senat auch in einem zweiten Schritt beschlossen, dass verbindliche Anerkennung von Weiterbildungen und spezialisierten Tätigkeiten in den Einrichtungen für die Motivation von Fachkräften eine sehr hohe Bedeutung hat. Die Umsetzung durch den Senat zum Kita-Jahr 2020/21 hat eine neue Weichenstellung für die Entwicklung von Qualität und Fachkenntnissen eingeleitet. Hierdurch bietet sich endlich die Möglichkeit der Anerkennung der langjährigen Berufserfahrungen von Erzieherinnen und Erziehern.“

Die Gesamtkosten des Konzepts A13 einschließlich einer angestrebten Lösung für die angestellten Lehrkräfte und der Hebung der Funktionsstellen belaufen sich auf 1,4 Millionen Euro in 2019, 4,2 Millionen Euro in 2020, 7 Millionen Euro in 2021 und 9,2 Millionen Euro in 2022.

Die Mehrbedarfe für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 8b betragen in 2019 rund 2,82 Millionen Euro und werden aus dem Ressortbudget der Senatorin für Kinder und Bildung erbracht. Ab 2020 wird mit einem Mehrbedarf von rund 4,8 Millionen Euro pro Jahr gerechnet.

Foto: Senatspressestelle