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Senatskanzlei

Limit für Nebeneinkünfte aus Aufsichtsgremien

11.05.2010

Die Nebeneinkünfte von Senatoren aus Aufsichtsgremien sollen auf 4.900 Euro jährlich beschränkt werden (diese Summe ist zu versteuern). Alles, was darüber hinaus geht, ist an den Haushalt abzuführen. Das gleiche Limit soll für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gelten. Diesen Vorschlag hat der Senat heute (11.5.2010) der Bürgerschaft übermittelt. Über eine entsprechende Veränderung des Senatsgesetzes sowie der Nebentätigkeitsverordnung entscheidet das Parlament.

Der Senat verfügt über 217 Aufsichtsratsmandate, die wie folgt besetzt sind:

  • 20 durch Senatorinnen und Senatoren
  • 46 durch Staatsrätinnen und Staatsräte
  • 74 durch weitere Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • 23 durch Abgeordnete
  • 54 durch sachverständige Bürgerinnen und Bürger sowie Funktionsträger anderer öffentlicher oder privater Einrichtungen

Mit einer Neuregelung des Senatsgesetzes sowie der Nebentätigkeitsverordnung wird eine verbindliche Regelung für Senatsmitglieder und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geschaffen. Nicht erfasst sind hierbei Abgeordnete und andere Gremienmitglieder, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Ob sie sich der Abführungsregelung anschließen, liegt im Ermessen des jeweiligen Mitglieds.

Von der Abführungspflicht ausgenommen sind Sitzungsgelder (Auslagenerstattung für Fahrtkosten und ähnliches) von 50 bis maximal 100 Euro je Tag und Sitzung (für Gremienvorsitzende gilt der doppelte Betrag). Höhere Sitzungsgelder sind so zu behandeln wie Nebeneinkünfte.