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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann kämpft für ersatzlose Streichung von Paragraf 219a

Gemeinsamer Antrag mit Hamburg, Rheinland-Pfalz und Berlin

08.02.2019

Die Länder Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben dem Bundesratsausschuss für Frauen und Jugend einen Antrag vorgelegt, der auf die ersatzlose Streichung von Paragraf 219a im Strafgesetzbuch abzielt, das Bundesland Berlin ist dem Antrag inzwischen beigetreten. Ziel ist es, auf das Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung zur Novellierung des Paragrafen 219a Einfluss zu nehmen. Paragraf 219a stellt jegliche Information zur Abtreibung und zu den angewandten medizinischen Methoden als „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ unter Strafe. Ärztinnen, Ärzten und Klinken haben somit keine Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass und in welcher Form sie Abtreibungen vornehmen.

„Paragraf 219a ist ein Relikt aus einer alten Denke“, sagte Senatorin Stahmann. „Er gehört in die Mottenkiste der Geschichte unseres Landes.“ Zum einen sei Paragraf 219a nicht erforderlich, um vor werbenden Maßnahmen zu schützen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland reiche vollkommen aus. „Verboten sind danach berufswidrige, insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung sowie Werbung, die gegen die Menschenwürde verstößt“, betonte die Senatorin.

Zum anderen führe der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zu neuen Problemen. Zwar dürften danach Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. „Bei den Informationen zu den Methoden müssen sie dann aber auf zentrale Listen verweisen, die in Einrichtungen des Bundes und der Länder geführt werden.“ Eine zentral geführte Liste ermögliche allerdings nicht nur betroffenen Frauen, sondern auch Abtreibungsgegnern einen Gesamtüberblick über Ärzte und Ärztinnen, Krankenhäuser und Institutionen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. „Ich fürchte, viele wollen auf einer solchen zentralen Liste nicht geführt werden, vor allem Ärztinnen und Ärzte.“

Kritik übte Senatorin Stahmann auch an der neuen Altersgrenze für die kostenlose Versorgung mit verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln. Der Bund will sie von 20 auf 22 Jahre heraufsetzen. „Der Bundesrat hat die Bundesregierung längst aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen unbürokratisch übernommen werden, unabhängig vom Alter“, sagte Anja Stahmann. Bremen finanziere diese Sozialleistung derzeit aus eigenen Mitteln und ohne Altersgrenze. „Oftmals glauben Frauen in wirtschaftlich schwieriger Lage, sie könnten bei der Verhütung sparen. Aber eine ungewollte Schwangerschaft ist immer eine Belastung, ganz gleich, ob die Frau 20, 23 oder 35 Jahre alt ist. Die Kasse zahlt dann die Abtreibung, aber nicht die Pille. Das kann nicht die Lösung sein.“