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Der Senator für Inneres und Sport

Statistisches Landesamt Bremen wird zuständige Stelle für die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der Pflegeausbildung

31.01.2019

Pressemitteilung Statistisches Landesamt Bremen:

Mit dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.2017 wurde beschlossen, die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung zu einer gemeinsamen Pflegeausbildung zusammenzuführen. Ab dem 1.1.2020 werden diese „neuen“ Ausbildungen beginnen. Die neue generalistische Pflegeausbildung wird über einen Ausbildungsfonds (Umlageverfahren) auf Landesebene finanziert. Dieser wird von den Kostenträgern der bisherigen Ausbildungen gespeist, Beteiligte sind Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, das Land Bremen, die soziale Pflegeversicherung und die private Pflege-Pflichtversicherung.

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 18.12.2018 bestimmt, dass:

  • die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz die zuständige Landesbehörde nach den Bestimmungen des Pflegeberufegesetzes, und
  • das Statistische Landesamt Bremen die zuständige Stelle für die Durchführung des Umlageverfahrens ist.

Das Statistische Landesamt Bremen koordiniert bereits das bestehende Ausgleichsverfahren zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung in der Altenpflegeausbildung. Dieses Verfahren wurde 2015 eingeführt, um den Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflege in Bremen zu beseitigen. Das Verfahren ist erfolgreich, die Zahl der Ausbildungsverhältnisse am Stichtag (15.9. bzw. 1.9) stieg im Zeitraum 2015 bis 2017 um 8,3 Prozent. In 2018 ist ein weiterer Anstieg der Ausbildungszahlen erzielt worden.

Weitere Auskünfte erteilt:
Michael Wundenberg
Telefon: (0421) 361-59564
E-Mail: michael.wundenberg@statistik.bremen.de